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FRAGE
  • tatytata
    0 0

    Arbeitszeugnis

    Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall: Ich bin seit 01.01 dieses Jahres arbeitssuchend. Bis jetzt habe ich noch kein Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Seit meiner Ausscheidung habe ich diesbezüglich mehrere E-Mails an ihn geschrieben. In den letzten E-Mails habe ich bereits auch Fristen gesetzt. Leider bekomme ich nur Lesebestätigungen von ihm, aber keine Antworten.
    In der letzten E-Mail habe ich ihn um ein Termin gebeten und wieder nur Lesebestätigung erhalten (aber keine Atwort). Wie soll ich das interpretieren bzw. wie soll ich als Nächstes vorgehen?
    Ich hab Angst, wenn ich zu viel Druck ausübe, dass er mir ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt. Die Firmen aber verlangen ein qaulifiziertes Arbeitszeugnis von mir. In den E-Mails habe ich es auch bereits erwähnt. (Ich befürchte, dass ich bei der Arbeitssuche aus diesem Grund benachteiligt werde)

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Gefragt von tatytata am 26. Jul 2011 um 15:17
    Schlagwörter: Arbeitszeugnis Verweigerung 

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ANTWORTEN (5)
  • roadrunnerlady
    1 0

    Hallo, ich bin zwar kein Jurist aber ich weiß das Arbeitszeugnisse nicht wegen der unsympatie oder anderen zwischen Fällen wie eben den Mahnschreiben, negativ beeinflusst werden darf. Tip von mir: wenn das letzte schreiben nichts gebracht hat, an das arbeitsgericht gehen, beraten lassen wie die gesetzlichen Rechte sind. Vielleicht fragen sie ihren Arbeitgeber mal was ihn veranlasst ihnen kein Zeugnis auszustellen. Sie haben ein recht auf ein angemessenes Zeugnis. Und wenn es so nicht geht, anzeigen. Aber hier brauchen sie dann wirklich einen Anwalt. Alles gute. Und viel Glück!!!!! Gruß aus Stuttgart

    Beantwortet von roadrunnerlady am 27. Jul 2011 um 10:43

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  • schlauerle
    1 0

    Ja , leider ist es heute so, dass die Firmen sich über viele Gesetze hinweg setzen.Und Sie meistens keine andere Chance haben, wie einen Anwalt einschalten.Was, aber ins Geld geht. Am besten zum Arbeitsgericht gehen und dort nach der rechtlichen Seite fragen. Oder in vielen Orten ist die Arbeiterkammer auch zuständig und meistens kostenfrei. Nur auf diesem Wege über Mails werden Sie nichts erreichen. Ein nachteil, kann für Sie eben durch die Verzögerung leider entstehen. Muss nicht sein aber kann. Was, der Arbeitgeber nicht darf, weil es ihr gutes Recht ist ein schlechtes Zeugnis - ausstellen. ich möchte ihnen noch einen Tipp / Link zum Zeugnis mitteilen - www.Zeugnisdeutsch.de - Hierzu sind noch einige Infos denke ich für Sie dabei. Und unternehmen Sie gleich was, nicht warten.........Ich hoffe ich konnte ihnen etwas dabei behilflich sein..........

    Beantwortet von schlauerle am 21. May 9436 um 13:12

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  • Ulrike
    1 0

    Hallo,
    Sie haben Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses sollte so abgefaßt sein, dass es Sei bei Ihrem weiteren beruflichen Werdegang nicht behindert. Leider ist es so, dass - wenn Sie kein Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers vorlegen können - mit Nachteilen rechnen müssen. Schlimmstenfalls sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Ihnen dabei hilft, ein Zeugnis zu erhalten.
    Viel Glück.

    Beantwortet von Ulrike am 7. Apr 2012 um 18:31

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  • sparbrot
    0 0

    Hallo, fallls Sie noch nicht weiter gekommen sein sollten: Schreiben Sie sich selbst ein Zeugnis (das läuft oft so) und mailen Sie das als Vorschlag an den Ex-Arbeitgeber mit erneuter Fristsetzung. Das Arbeitszeugnis ist eine Bringschuld, der AG muss Ihnen ein Zeugnis ausstellen. Nachdem Sie den Vorschlag gemailt haben, rufen Sie die Sekretärin des AG an und fragen nach, was Sie denn nun noch tun sollen, damit Sie zu Ihrem Zeugnis kommen. Kontaktaufnahme ist immer gut. Viel Erfolg!

    Beantwortet von sparbrot am 15. Sep 2011 um 12:11

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  • sparbrot
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    Hallo, fallls Sie noch nicht weiter gekommen sein sollten: Schreiben Sie sich selbst ein Zeugnis (das läuft oft so) und mailen Sie das als Vorschlag an den Ex-Arbeitgeber mit erneuter Fristsetzung. Das Arbeitszeugnis ist eine Bringschuld, der AG muss Ihnen ein Zeugnis ausstellen. Nachdem Sie den Vorschlag gemailt haben, rufen Sie die Sekretärin des AG an und fragen nach, was Sie denn nun noch tun sollen, damit Sie zu Ihrem Zeugnis kommen. Kontaktaufnahme ist immer gut. Viel Erfolg!

    Beantwortet von sparbrot am 15. Sep 2011 um 12:12

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