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befristeter Arbeitsvertrag, Fehler
Das Ausbildungsverhältnis endete am 14.12.2010. Eine Übernahme wurde bereits vorher zugesagt. Arbeitsverhältnis beginnt laut Arbeitsvertrag am 16.12.2010. Probezeit beträgt sechs Monate bis zum 15.05.2011, ist also ein befristeter Vertrag.
Frage 1: Was ist mit dem 15.12.2010? Bereits an diesem Tag wurde als "volle Kraft" gearbeitet...
Frage 2: Gibt es eine bestimmte Berechnung der Probezeit bzw. wird der volle Dezember mit einbezogen? Denn m. E. enden die sechs Monate erst am 15.06.2011.
Frage 3: Sind dies "Formfehler" in einem Arbeitsvertrag und kann man dagegen etwas unternehmen?- Gefragt von Julia P. am 27. Apr 2011 um 12:42
- Schlagwörter: Arbeitsvertrag Fehler Probezeit
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Hallo Julia,
ganz richtig. Die Frist endet am Do, 16.06.2011. Wenn am 15.12 schon gearbeitet wurde aber das nicht im Vertrag steht, dann würde ich mal davon ausgehen, dass man als Arbeitnehmer an dem Tag eben entgeltfrei gearbeitet hat, denn man hätte ja erst am 16. gemusst...
Was meinst du mit Formfehlern? Welcher Formfehler soll denn in dem Vertrag sein?
Gruß
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 28. Apr 2011 um 17:28
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- Beantwortet von Peter H.
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Servus Julia, servus Peter,
ich denke das Problem ist hier, dass die Befristung falsch berechnet wurde. Steht es so dirn? "Frist beträgt 6 Monate bis 15.05."? Wenn ja, würde ich davon ausgehen dass die Frist insgesamt unwirksam ist, weil ja unklar ist, ob nun 6 Monate oder bis zum 15.05. Dann könnte man vielleicht ne Abfindung rausschlagen?!
Oder du fragst mal hier. Da gibts wenigstens ne verbindliche Antwort:
http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/arbeitsrecht/erstberatung-im-arbeitsrecht/
ALles Gute!
Fitz- Beantwortet von fitz
am 28. Apr 2011 um 17:57
Kommentare (1)Danke :-)
Wie ich auch zuvor schon kommentiert habe..."Mit Ablauf des sechsten Monats am 15.05." Das stimmt definitiv nicht.
Aber was kann man da machen?
kommentiert von Julia P. am 2. May 2011 um 21:09
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- Beantwortet von fitz
Danke für die Antwort!
Mit Formfehlern meine ich die Angaben zur Probezeit/Befristung. "Mit Ablauf des sechsten Monats" ist meiner Meinung nach nicht der 15.05., sondern 15.06.
kommentiert von Julia P. am 2. May 2011 um 21:08