JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Kann der Arbeitgeber bei Krankheit den Pauschallohn kürzen?
Ich habe einen Vertrag über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Pauschallohn und für dieses Jahr noch 10 Tage Urlaubsanspruch als Küchenhilfe unterschrieben.
In der 3 Woche des Angestelltenverhältnisses bin ich krank geworden.
Im Monat August habe ich noch meinen normalen Pauschallohn (wie im AV vereinbart) bekommen, jedoch keine Lohnabrechnung.
September war ich auch ebenso krank geschrieben und habe aber 150EUR weniger bekommen und wie schon im August, keine Lohnabrechnung. (zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Anrecht auf Krankengeld, sprich es war noch innerhalb von 6 Wochen)
Hoffe es kann mir jemand helfen...
- Gefragt von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 14:52
- Schlagwörter: Kann der Arbeitgeber bei Krankheit den Pauschallohn kürzen
-
Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hi Sandy,
schau mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz!
Gruß
nuxx- Beantwortet von nuxx
am 6. Oct 2010 um 15:44
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von nuxx
-
Dann ist die Lage doch eindeutig. Normalerweise gibts Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Anspruch entsteht aber erst wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen gedauert hat. Ich weiß ja nicht wie lange du krank warst aber für die erste Woche bekommst du dann kein Geld... erst ab der vierten Woche dann.
- Beantwortet von DonnaKnipsel am 6. Oct 2010 um 15:58
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Wie? Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen den Lohn weiter zu zahlen? Da kann er doch vom Pauschallohn keine Abzüge machen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 6. Oct 2010 um 15:16
Kommentare (1)Das denke ich mir doch halt auch...aber irgendwie ist es halt doch nur denken und kein wissen :(
kommentiert von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 15:24
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug
ja...da steht aber das der anspruch erst nach 4 wochen besteht, habe aber nur 3 wochen gearbeitet dann wurd ich krank...habe aber meinen ersten lohn wie im AV vereinbart bekommen und den 2. lohn mit 150EUR abzug^^
kommentiert von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 15:51