JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Kann der Chef den Arbeitsort bestimmen?
Guten Tag, Ich komme aus brandenburg und habe seid dem 01.08.2010 eine Entgeltvarianten geregelte tätigkeit bei einem Verein. Beim einstellungsgespräch wurde gesagt das wir an einem bestimmten Sitz sitzen werden. Im Arbeitsvertag steht nichts von einem Sitz an dem wir sind aber in einer uns ausgehändigten Konkreten Einsatz beschreibung ist dieser Sitz vom Arbeitsplatz auch vorhanden. Kann der Chef nun einfach so entscheiden das man am Monatg an dem Firmensitz des vereins arbeiten muss oder haben wir ein recht das wir da arbeiten dürfen wo es die gesamte zeit gewesen ist?
Die Vorraussetzung das Ich den Vertrag unterschrieben habe war das Ich eben nicht täglich fahren muss sondern eben sofort anfangen kann zu arbeiten.
kann mir da bitte mal jemand helfen? Vielen dank im vorraus- Gefragt von Sonnigesgemüt am 8. Aug 2010 um 13:29
- Schlagwörter: Kann der Chef den Arbeitsort bestimmen
-
Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
"Ist kein fester Arbeitsort vermerkt, darf der Chef bestimmen, wo seine Beschäftigten arbeiten. Doch es gibt Regeln: So muss jede Versetzung billigem Ermessen entsprechen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes setze voraus, dass die Umstände abgewogen und die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Der Wunsch des Vorgesetzten, seine Beschäftigten zu versetzen und deren Wille, ihren Wohnort nicht verlassen zu müssen, seien abzuwägen."
http://www.news.de/gesellschaft/855043874/verhandeln-oder-vor-den-kadi/1/- Beantwortet von sirius2
am 8. Aug 2010 um 19:22
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von sirius2
-
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, wo der Arbeitsort ist, dann darf der Angestellte auch nur dort beschäftigt werden. Wenn der Chef eine Versetzung anstrebt, dann muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn nichts geregelt ist, dann kann der Chef im Rahmen seines Direktionsrechtes den Arbeitssitz bestimmen und die ARbeit muss an jedem Ort erbracht werden wo es eine Niederlassung oder einen Betrieb des ARbeitgebers gibt.
Hiflt dir das weiter?
Gruß,
peter- Beantwortet von Peter H.
am 8. Aug 2010 um 14:22
Kommentare (1)Hallo Peter & Kraftfahrzeug, erstmal danke für die antworten.
Aber wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt?
Ich habe Einen arbeitsvertrag. Da steht kein arbeitsort drinnen sondern.
Der Vertrag sieht wie folgt aus.
Arbeitsvertrag zwischen ............. verein und mir arbeitsbeginn 01.08.2010 in einem Projekt
Befristung des arbeitsverhältniss bis 08.2011
rund 1000 EUR vergütung
35 Wochenstd.
Urlaub 24 tag in dem jahr bis ende
und probezeit 6 mon.
und dann eben das übliche
das war zum arbeitsvertrag
Dann haben wir aber eben auch noch eine Konkreten Einsatz also dieses Projekt.....
Da steht drinnen Entgelt von 01.08.2010 bis 08.2011
Sitz: S............. ( ort in meiner Stadt )
und beim einstellungsgespräch wurde dieser Ort / Sitz auch so gesagt vom Chef daraufhin haben Ich diesen Vertrag eben auch nur Unterschrieben.
kommentiert von Sonnigesgemüt am 8. Aug 2010 um 18:20
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Peter H.
-
Kann das von Peter Gesagte so nur bestätigen!
Der Arbeitsvertrag ist richtungsweisend u gilt absolut. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus den AN nicht einfach da hinschicken wo er es für richtig hält; es sei denn der AN willigt ein.
Gruß- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 8. Aug 2010 um 16:20
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug
-
Hallo Peter & Kraftfahrzeug, erstmal danke für die antworten.
Aber wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt?
Ich habe Einen arbeitsvertrag. Da steht kein arbeitsort drinnen sondern.
Der Vertrag sieht wie folgt aus.
Arbeitsvertrag zwischen ............. verein und mir arbeitsbeginn 01.08.2010 in einem Projekt
Befristung des arbeitsverhältniss bis 08.2011
rund 1000 EUR vergütung
35 Wochenstd.
Urlaub 24 tag in dem jahr bis ende
und probezeit 6 mon.
und dann eben das übliche
das war zum arbeitsvertrag
Dann haben wir aber eben auch noch eine Konkreten Einsatz also dieses Projekt.....
Da steht drinnen Entgelt von 01.08.2010 bis 08.2011
Sitz: S............. ( ort in meiner Stadt )
und beim einstellungsgespräch wurde dieser Ort / Sitz auch so gesagt vom Chef daraufhin haben Ich diesen Vertrag eben auch nur Unterschrieben.
- Beantwortet von Sonnigesgemüt am 8. Aug 2010 um 16:55
Kommentare (3)Hallo! Ergibt sich denn aus "in einem Projekt" wo das Projekt ist bzw. von wo aus das organisiert werden muss? Oder ist es eher eine allgemeine Umschreibung der Tätigkeit? Wenn sich aus der Projektbeschreibung erkennen lässt, wo gearbeitet werden soll, dann dürfte das nachträglich natürlich nicht geändert werden. Z.B. "Projekt: Aufbau des Kinderspielplatzes Straße X", dann darf natürlich nicht verlangt werden auch in Straße Y einen Spielplatz aufzubauen.
kommentiert von nuxx
am 8. Aug 2010 um 18:46
"Da steht drinnen Entgelt von 01.08.2010 bis 08.2011
Sitz: S............. ( ort in meiner Stadt )"
-> Daraus folgt ja wohl, dass nur an dem Sitz gearbeitet werden soll.
kommentiert von shaker0202
am 8. Aug 2010 um 18:49
Ja der Sitz ist in S... laut konkreten Einsatz. was uns als beschreibung gegeben wurde! der sitz steht da fest, aber der Vereins sitz liegt 50 km entfernt, ist nun nicht so weit aber mann muss eben vor 5 aufstehen um pünktlich da zu sein, und man ist gut ne stunde früher am firmensitz und naja fahrkosten waren eben nicht eingeplant, so das dass eben etwas problematisch ist. täglich zu fahren. und deswegen bin ich auch nur so mutig gewesen eben mal in so ein portal zuschreiben! kann aber eben auch nicht die konkreten ort schreiben weil leute das dann ja lesen könnten und wenn die falschen leute es lesen eben ärger geben könnte. was ich nicht gebrauchen kann
kommentiert von Sonnigesgemüt am 8. Aug 2010 um 19:22
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
ok herzlichen dank
kommentiert von Sonnigesgemüt am 8. Aug 2010 um 19:23