Sie sind hier: Home » Arbeitsrecht » Kündigungsfristen in der Probezeit

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Toncek
    0 0

    Kündigungsfristen in der Probezeit

    Hallo, ich stehe in einen unbefristetem Arbeitverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten. Da ich aber in der Probezeit kündigen möchte stellt sich die Frage, wie es mit dem Februar aussieht? Es heißt ja 2 Wochen zum Monatsende, oder zum 15.! Wie sieht es aber mit dem Februar aus der nur 28 Tage hat? Ist es da auch der 15. oder der 14.?

    Gefragt von Toncek am 20. Jan 2011 um 09:49
    Schlagwörter: Arbeitsvertrag Kündigungsfristen Probezeit 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (1)
  • Peter H.
    0 0

    Hallo Toneck,

    wenn da steht zum 15. dann ist es in jedem Monat der 15. egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Anders wärs wenn es hieße zur "Monatsmitte", dann wirds schon schwieriger.

    Warum kündigst du nicht einfach jetzt schon? Du kannst ja in die Kündigung reinschreiben dass du zwar jetzt aber erst zum 28.02. kündigst. Dann biste auf jeden Fall in der Frist.

    Viele Grüße,
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 20. Jan 2011 um 10:20
    Kommentare (1)
    • Weil ich erstmal mein Januargehalt erhalten möchte und dann erst kündigen will. Mein Chef hat die Angewohnheit die Leute die er entlässt, meist fristlos, und die dann ja automatisch krankmachen, nicht zu bezahlen und die dann mit Anwalt usw. ihrem letztem Monatsgehalt oder anteiligem Gehalt monatelang hinterherrennen. Ich weis jetzt nicht wie und was er bei mir dann macht wenn ich kündige und die Frage ist für mich insofern wichtig, da ich dann im Falle nur einem halben Gehalt hinterherrennen müsste + dem Januargehalt wenn ich jetzt schon kündigen würde.
      kommentiert von Toncek am 20. Jan 2011 um 10:33


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑