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Kündigungsfristen in der Probezeit
Hallo, ich stehe in einen unbefristetem Arbeitverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten. Da ich aber in der Probezeit kündigen möchte stellt sich die Frage, wie es mit dem Februar aussieht? Es heißt ja 2 Wochen zum Monatsende, oder zum 15.! Wie sieht es aber mit dem Februar aus der nur 28 Tage hat? Ist es da auch der 15. oder der 14.?
- Gefragt von Toncek am 20. Jan 2011 um 09:49
- Schlagwörter: Arbeitsvertrag Kündigungsfristen Probezeit
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Hallo Toneck,
wenn da steht zum 15. dann ist es in jedem Monat der 15. egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Anders wärs wenn es hieße zur "Monatsmitte", dann wirds schon schwieriger.
Warum kündigst du nicht einfach jetzt schon? Du kannst ja in die Kündigung reinschreiben dass du zwar jetzt aber erst zum 28.02. kündigst. Dann biste auf jeden Fall in der Frist.
Viele Grüße,
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 20. Jan 2011 um 10:20
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- Beantwortet von Peter H.
Weil ich erstmal mein Januargehalt erhalten möchte und dann erst kündigen will. Mein Chef hat die Angewohnheit die Leute die er entlässt, meist fristlos, und die dann ja automatisch krankmachen, nicht zu bezahlen und die dann mit Anwalt usw. ihrem letztem Monatsgehalt oder anteiligem Gehalt monatelang hinterherrennen. Ich weis jetzt nicht wie und was er bei mir dann macht wenn ich kündige und die Frage ist für mich insofern wichtig, da ich dann im Falle nur einem halben Gehalt hinterherrennen müsste + dem Januargehalt wenn ich jetzt schon kündigen würde.
kommentiert von Toncek am 20. Jan 2011 um 10:33