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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Hallo erich,

    die Bindung an solche Weiterbildungen/Schulungen muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Wenn Sie keinen haben, dann sind Sie grundsätzlich zu gar nichts verpflichtet.

    Wenn ich an dieser Stelle meine persönliche Meinung äußern darf.
    Ob Sie an der Schulung teilnehmen ist ganz allein Ihre Entscheidung. Sie sollten aber auf keinen Fall das dabei von Ihnen abgebende Bild gegenüber Ihrem Arbeitgeber nicht vergessen.
    Der Arbeitgeber entscheidet letztendlich über den Einsatz seiner Angestellten und wenn diese nicht ausreichend geschult sind, und damit die Vorraussetzungen zur 100%igen Erfüllung des Arbeitsauftrages fehlen, dann kann der Arbeitgeber betroffene Angestellte entlassen.
    Des Weiteren wird Sie ein solcher Lehrgang nicht umbringen. Ganz im Gegenteil. Durch die Schulung erhalten Sie Fachwissen, welches der Arbeitgeber durch neue und erweiterte Aufträge von Ihnen abrufen kann und Sie somit nicht gänzlich nutzlos für die Firma sind/werden.
    Zudem sind in Ihrem Beruf solche Kenntnise extrem wichtig und können in bestimmten Situationen über Leben und Tod der Verkehrsteilnehmer entscheiden.

    Machen Sie das Beste daraus.

    Grüße, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 28. Apr 2011 um 18:38

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