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Patientenmitnahme
Bin Pysiothrapeut u. möchte Pat. einer Behindertenwerkstatt in eine andere Praxis mitnehmen. Habe zwar eine Klausel, daß ich keine pat. abwerben darf, aber die Praxis hat keinerlei schriftliches Abkommen mit der Einrichtung. Der Leiter der Einrichtung und die Pat, die ich seit 8 Jahren betreue und auch selbst aqcuiriert habe, wollen dass ich bleibe. Kann mich mein Noch-Arbeitgeber verklagen und wie stehen sien Chancen
- Gefragt von Dude am 5. Sep 2010 um 18:45
- Schlagwörter: Patientenmitnahme
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Hm.. ich würde sagen, wenn es eine Klausel vorsieht, dass Du keine Patienten abwerben darfst, dann darfst Du auch keine Patienten abwerben ;-)
Es gibt ja auch sicherlich Tricks, wie man Patienten in seine Praxis bekommt ohne dies offiziell als "Abwerben" zu definieren..
Denke die Chancen stehen ansonsten sehr gut bei dem Noch-Arbeitgeber!- Beantwortet von stylewars
am 5. Sep 2010 um 21:45
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- Beantwortet von stylewars
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Das versteh ich nicht. Du sagst, du hast eine "Klausel" aber andererseits kein "Schriftliches Abkommen"? Das macht doch irgendwie keinen Sinn, oder?
- Beantwortet von nuxx
am 7. Sep 2010 um 08:38
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- Beantwortet von nuxx