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FRAGE
  • Toncek
    0 0

    Richtig Arbeitsvertrag kündigen

    Hallo Recht-Gehabt Team, ich möchte nächste meinen Arbeitsvertrag richtig kündigen. Habe einen unbefristeten mit 6 monatigen Probezeit, ohne vertraglich geregelter Kündigungsfrist. Mein Frage dazu wäre, da damals den Vertrag ein Herr unterschrieben hat, der nur als Geschäftsführer im Unternehmensregister geführt wird, aber in Wirklichkeit dort gar nicht arbeitet! Den Job als Geschäftsführer macht der neue Geschäftsinhaber, der aber öffentlich nicht auftreten möchte, aus rechtlichen Gründen angeblich. Meine Frage wäre, ob ich die Anschrift mit dem Firmennamen, Sitz und Personalabteilung allgemein halten kann, oder muss ich die gleiche Anschrift angeben, wie sie im Arbeitsvertrag steht mit z..Hd. des GF, der gar nicht da ist?!

    Gefragt von Toncek am 21. Jan 2011 um 16:33
    Schlagwörter: Kündigen Arbeitsvertrag 

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ANTWORTEN (2)
  • fitz
    0 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Hallo Toncek,

    ich bin zwar nicht vom Rechtgehabt-Team, darf ich trotzdem antworten? ;-)
    Ich würde den Brief einfach an die Firma selbst schicken und gar nicht hinschreiben an wen das gehen soll. Die werden das intern schon weiterleiten. Wichtiger wäre eher per Einschreiben Rückschein zu schicken, damit du beweisen kannst dass die Kündigung auch eingegangen ist.

    Gruß,
    fitz

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 22. Jan 2011 um 22:51

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  • Timo E.
    1 0

    Moin Toncek,

    also ich würde die Kündigung einfach die Firma direkt senden, ohne das pipapo..
    schliesslich bist du bei der firma angestellt und nicht bei diesem damaligen geschäftsführer (nur weil er damals unterschrieben hat)..
    also: ab die post und immer an die frist denken! vllt am besten per einschreiben, dann ist der zugang sicher.

    Gruß

    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 22. Jan 2011 um 18:23

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