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FRAGE
  • checker
    0 0

    Schule und Tagesfahrten

    Hallo letzten Donerstag sind wir um 16 Uhr nach Bochum gefahren...
    ... um 1 Uhr nachts sind wir wieder bei der Schule gewessen (1:30 zuhause)
    am nächsten Tag sollten wir wieder um 9:55 Uhr in der Schule sein.
    Wie viele andere sind wir nicht zur Schule gegangen, weil wir einfach Müde waren und einigen wie mir seher schlecht war.
    Bis Montag sprich heute war ich wieder in der Schule und habe erfahren das wir keine Entschuldigung für den Freitag abgen brauchen, weil das nicht zählt!!!
    Jetzt müssen wir alle nachsitzen was ich nicht einsehe, weil ich doch von Freitag bis Montag Krank war.
    Und zudem sagt ja

    "§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist."

    und wenn ich nachzähle dürften wir erst um 12Uhr sprich 12:30 in die Schule aber es macht kein sinn für 15 min in die Schule.
    ps: Ich gehe in die 9. Klasse und bin 15 Jahre.

    Gefragt von checker am 7. Dec 2010 um 14:26
    Schlagwörter: Schule Nachsitzen Tagesfahrten 

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ANTWORTEN (3)
  • nuxx
    0 0

    Hallo Checker, das von dir zitierte ARbeitszeitgesetz dürfte nicht zählen, da es nur für Arbeitnehmer gilt, was sich aus § 2 des GEsetztes wohl ergeben dürfte, da demnach nur Angestellte betroffen sind. Auch wirst du wohl kein zur Berufsbildung Beschäftigter sein, ich denke damit sind nur Azubis gemeint, die auch einen Arbeitsvertrag haben.

    § 2 Begriffsbestimmungen

    (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

    (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.


    Habt ihr mal mit der Schulleitung gesprochen?

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 7. Dec 2010 um 14:47
    Kommentare (1)
    • Nein da die Lehrer dies mit der Schulleitung besprochen haben.
      Jedoch verstehe ich nicht warum ein Entschuldigung der Eltern dafür angeblich nicht ausrechend ist vor allen, weil ich nicht einer bin die Schwänzen.
      kommentiert von checker am 7. Dec 2010 um 15:00


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  • Timo E.
    0 0

    Hey,

    zu geil, wie kommst Du als Schüler der 9. Klassen denn bitte auf das ArbZG?
    Bist Du Arbeitnehmer, Angestellter der Schule? Wirst Du vergütet?
    *lol*

    Soweit Du eine Krankschreibung deines Hausarztes oder eine klare Entschuldigung deiner Eltern vorlegen kannst, in der steht, dass Du wirklich krank warst, kann Dich m.E. keiner zum Nachsitzen zwingen.

    Gruß

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 7. Dec 2010 um 14:58
    Kommentare (3)
    • Naja sogesehn ist ja die Schule meine Arbeit und ich habe eine Entschuldigung von meinen Eltern abgegeben und schon als die Klassenlehrerin den Zettel gesehn hat und noch garnicht gelesen hat sagte sie "nehme ich nicht an"
      kommentiert von checker am 7. Dec 2010 um 15:02

    • Das musst Du Dir definitiv nicht bieten lassen!
      Sag es deinen Eltern, die haben schliesslich den Zettel unterschrieben. Die sollen die gute Frage mal anrufen. Ansonsten letzte Instanz -> Rektor!

      Kann ja wohl nicht wahr sein..
      kommentiert von Timo E.Silber-Rechtler am 7. Dec 2010 um 15:11

    • Frage = Frau ;)
      kommentiert von Timo E.Silber-Rechtler am 7. Dec 2010 um 15:12


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  • rose88
    0 0

    Deine Lehrerin muss die Entschuldigung annehmen Sie muss dir erst einmal nachweisen dass sie gefälscht ist, wenn sie dir nicht glaubt!

    Beantwortet von rose88 am 7. Dec 2010 um 15:05
    Kommentare (2)
    • JA sie weil keine Annehmen, weill sie denkt wir haben alle geschwänz kann man da etwas machen?
      kommentiert von checker am 7. Dec 2010 um 15:09

    • Biem Schulleiter beschweren und die Entschuldigung per Post schicken, dann bleibt ihr ja nix anderes übrig ;D
      kommentiert von rose88 am 7. Dec 2010 um 15:14


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