JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Urlaub für Beerdigung
Wenn Verwandte 2. Grades (Oma usw. verstorben sind, bekomme ich dann von meinem Arbeitgeber für die Beerdigung frei oder muss ich Urlaub nehmen.
Besten Dank
Mfg. Isabelle- Gefragt von Isabelle am 7. Sep 2010 um 12:43
- Schlagwörter: Urlaub für Beerdigung
-
Hi Isabelle,
also der § 616 Satz 1 BGB regelt dies etwas genauer:
So kann der AG (Arbeitgeber) dem AN (Arbeitnehmer) die Vergütung nicht vorenthalten oder kürzen, wenn dieser "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist".
Tja, was bedeutet das nun?
Typische Beispiele sollen dafür z.B. die Heirat, der Umzug aber auch die Beerdigung eines nahen Angehörigen sein.
Doch normalerweise ist dies auch im Vertrag geregelt, ob und wie der AN in einem solchen Fall entbehrt werden kann. Man sollte also dies zunächst in seinem Arbeitsvertrag nachlesen.
Ist dies völlig ausgeschlossen, so kann es sein, dass man Urlaub für die Zeit nehmen muss.
Wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist, so sollte man sich auf den § 616 BGB berufen.
Laut Rechtsprechung sind 1 - 5 Tage "Sonderurlaub" dafür angemessen.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen!
Gruß
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 7. Sep 2010 um 14:42
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.
-
Ich glaube schon. Wenn nahe Verwandte sterben, dann kann man Sonderurlaub beantragen. Müsste eigentlich auch für Großeltern so sein. Einfach mal den Chef fragen!
- Beantwortet von nuxx
am 7. Sep 2010 um 13:04
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von nuxx
-
Hi Isabelle,
hier auch noch was aus unserem Ratgeber dazu: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/anspruch-auf-sonderurlaub-wann-kann-ich-diesen-verlangen.html
Viele Grüße- Beantwortet von Tristan
am 7. Sep 2010 um 14:45
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Tristan