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  • igorgut
    0 0

    Displayschaden Notebook BenQ Joybook R22E - Haftpflichtversicherung nur "Zeitwert" !

    Hallo Allerseits,

    ich hätte da eine kleine Frage an Euch. Und zwar hat meine Schwiegermutter mein Notebook fallen lassen. Display schaden! Das habe ich Ihrer Haftpflichtversicherung mitgeteilt.
    Ihre Haftpflichtversicherung überweist mir 100 Euro. Ich habe Widerspruch geschrieben.

    Die antworten mir: „Sehr geehrter Herr Gutjahr,
    wir haben die Sach- und Rechtslage nochmals überprüft.
    Aufgrund des Alters des beschädigten Gegenstandes ist eine angemessene Entschädigungsleistung durch uns bereits erfolgt. Die Ersatzleistung soll wertmäßig den Zustand darstellen, der vor Eintritt des Schadens bestand, ohne dass eine Besserstellung des Geschädigten entsteht. Für gebrauchte Gegenstände ist daher nur der Zeitwert und nicht der Neuwert zu entschädigen.“

    Das finde ich nicht fair, meine Schwiegermutter ist außen vor, für die 100 Euro kann ich den Notebook nicht reparieren und mein Notebook ist immer noch defekt.
    Wer kann mir da helfen? Die Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

    Meiner Meinung nach soll die Funktion des Gerätes wiederhergestellt werden.
    Der Schädiger muss mir dem Gegenschädigten finanziell so stellen, als wäre der Schaden nicht passiert. Klar ist mir auch, mein Notebook kann nichts für, dass er 4 Jahre alt ist, vor Eintritt des Schadenfalls lief der einwandfrei.

    Ich will einfach die Gerechtigkeit. In dem Fall bin ich mir nicht sicher.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gutjahr

    Gefragt von igorgut am 14. Oct 2010 um 14:47
    Schlagwörter: Haftpflichtversicherung Widerspruch 

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ANTWORTEN (2)
  • georgi
    1 0

    Hallo!

    Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.

    Gruß, georgi

    Beantwortet von georgi am 14. Oct 2010 um 15:30
    Kommentare (2)
    • Hallo Alle,

      nachdem ich noch einen Widerspruch geschrieben habe, wo ich geschildert habe, dass die Reparatur allein 250,- Euro kostet (mit Hinweis http://www.ipc-computer.de/it-pi-n-TFT_Display_38_1cm_15_Zoll_TFT_Panel_XGA_NEU_fuer_BenQ_JoyBook_R22E-pId-150490.html )

      Jetzt schreibt mitr die Versicherung folgendes,
      =====================================================
      Sehr geehrter Herr Gutjahr,

      da die Ihrerseits ermittelten Reparaturkosten den Zeitwert des Gerätes bei weitem übersteigen, ist ein Totalschaden des Gerätes eingetreten. Eine Reparatur ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll

      Wir bitten daher um Verständnis, dass weitere Zugeständnisse nicht erfolgen können und werden.

      Mit freundlichen Grüßen IHRE HAFTPFLICHTKASSE
      =====================================================

      Wie gesagt mit 100 Euro was die mir schon überwiesen haben kann ich den Notebook nicht reparieren und der ist immer noch defekt.
      Wo ist die Gerechtigkeit? Ich könnte meiner Schwiegermutter diese 100 Euro und den defekten Notebook geben und sagen : "ich möchte wieder den funktuintüchtigen Notebook haben"

      Danke im voraus,
      Was soll ich in meiner Situation am besten unternehmen?
      kommentiert von igorgut am 28. Oct 2010 um 19:13

    • "Ich könnte meiner Schwiegermutter diese 100 Euro und den defekten Notebook geben und sagen : "ich möchte wieder den funktuintüchtigen Notebook haben"

      Eben... so siehts aus... die Versicherung deckt eben nicht alles ab. Willst du den Rest auch haben, dann musst du dich eben an die Schwiegermutter wenden. Lass dir doch von der auch noch 100€ geben.
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 28. Oct 2010 um 23:39


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  • Timo E.
    1 0

    Hi igorgut,

    hatte mal ein ähnliches Problem mit meinem Laptop.
    Dieser konnte jedoch nicht repariert werden. Ich bin damals zu dem großen Media-Kaufmarkt gefahren und hab mir da so ne Art Gutachten geholt.
    Anschliessend wurde mir dieser Betrag auch ersetzt.. das waren aber mehr als 100 € und das Gerät war auch schon gut 2-3 Jahre alt.
    Ich würde mir sonst eben nochmal so ein Gutachten holen und dann anhand dessen den Schadenswert festlegen lassen.

    Vielleicht kriegst Du dann auch mehr dafür..

    Gruß
    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 14. Oct 2010 um 15:47

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