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FRAGE
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Haftung bei Entfernung tragender Wände
Hallo,
in einem Haus mit 8 Eigentumswohnungen sind evtl. vor mindestens 15 Jahren tragende Wände entfernt worden. Nun wird festgestellt, ob das Haus evtl. gefährdet ist. Wenn ja, wer haftet für die Beseitigung der Schäden. Der jetzige Eigentümer der Wohnung, der Eigentümer der Wohnung zur damaligen Zeit, oder alle jetzigen Eigenümer der Wohnungen zusammen?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Spreng
- Gefragt von HerbertderErste am 21. May 7544 um 13:01
- Schlagwörter: Haftung tragende Wände Eigentum
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