Sie sind hier: Home » Dies & Das » Haftung bei Entfernung tragender Wände

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • HerbertderErste
    0 0

    Haftung bei Entfernung tragender Wände

    Hallo,


    in einem Haus mit 8 Eigentumswohnungen sind evtl. vor mindestens 15 Jahren tragende Wände entfernt worden. Nun wird festgestellt, ob das Haus evtl. gefährdet ist. Wenn ja, wer haftet für die Beseitigung der Schäden. Der jetzige Eigentümer der Wohnung, der Eigentümer der Wohnung zur damaligen Zeit, oder alle jetzigen Eigenümer der Wohnungen zusammen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Holger Spreng

    Gefragt von HerbertderErste am 21. May 7544 um 13:01
    Schlagwörter: Haftung tragende Wände Eigentum 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (0)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑