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Unterhaltsfrage
Darf mein Vater die Unterhaltszahlung komplett als Miete zurückbekommen, abgesehen davon ob ein Mietvertrag besteht oder nicht?
Ich bin Studentin, bin auf ein Auto, durch die Wohnsituation angewiesen, habe 586Euro zur verfügung im Monat (402€ Unterhalt + 184€Kindergeld).Die Miete beläuft sich auf 300 Euro + 49€ Strom(letztes Jahr hatte ich für 3 Monate eine Nachzahlung von 300€ )und weitere Abzüge durch das Auto, sodass am Ende des Monats ein Minus von 150€ entstehen.Bafög bekomme ich keins, aufgrund des Verdienstes meines Vaters.- Gefragt von Sabine87 am 1. Jul 2010 um 17:30
- Schlagwörter: Unterhaltsfrage
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Klar wieso nicht... auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, so gibt es trotzdem einen Mietvertrag, da man Mietverträge auch mündlich abschließen kann. Wenn die Wohnung Deinem Vater gehört, dann kannst Du ihm auch die Miete zahlen... ich glaube das wird wegen der Steuer sogar recht häufig so gemacht.
- Beantwortet von shaker0202
am 1. Jul 2010 um 17:50
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- Beantwortet von shaker0202
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Ich wohne auch in der Wohnung meines Vaters und zahle ihm den halben Unterhalt als Miete. Sollte also gehen
- Beantwortet von n0b
am 1. Jul 2010 um 17:55
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- Beantwortet von n0b
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Hallo Sabine!
Wohnst Du denn überhaupt in einer Wohnung Deines Vaters? So ganz deutlich wird das nicht, wie ich finde.
Grüße!- Beantwortet von Tristan
am 1. Jul 2010 um 17:57
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- Beantwortet von Tristan