JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Sabine87
    0 0

    Unterhaltsfrage

    Darf mein Vater die Unterhaltszahlung komplett als Miete zurückbekommen, abgesehen davon ob ein Mietvertrag besteht oder nicht?

    Ich bin Studentin, bin auf ein Auto, durch die Wohnsituation angewiesen, habe 586Euro zur verfügung im Monat (402€ Unterhalt + 184€Kindergeld).Die Miete beläuft sich auf 300 Euro + 49€ Strom(letztes Jahr hatte ich für 3 Monate eine Nachzahlung von 300€ )und weitere Abzüge durch das Auto, sodass am Ende des Monats ein Minus von 150€ entstehen.Bafög bekomme ich keins, aufgrund des Verdienstes meines Vaters.

    Gefragt von Sabine87 am 1. Jul 2010 um 17:30
    Schlagwörter: Unterhaltsfrage 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (3)

 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑