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  • Menelas
    1 0

    Ebay Kleinanzeigen Betrug - Chancen auf Rückerstattung?

    Hallo,

    ich hab vor einer Weile über Ebay Kleinanzeigen ein Handy gekauft. Das Handy jedoch nie an und Rückforderungen des gezahlten Betrags (335€) wurden mit Emails beantwortet, dass das Geld unterwegs sei und der Fehler bei der Bank läge. Nachdem das Geld weiterhin nicht kam, habe ich Anzeige erstattet.

    Nun kam raus, dass es sich hierbei um einen Betrüger handelt, gegen den mehrere Anzeigen laufen. Laut Polizei wurde die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Jedoch wurde mir gesagt, ich müsse mir selbst einen Anwalt suchen, um überhaupt Chances zu haben mein Geld wieder zu bekommen.

    Kennt jemand hier die Rechtslage? Wie stehen meine Chancen, mit Anwalt, auf die Rückzahlung des Geldes? Da ich Student bin, könnte ich mir eine solche Aktionen auch nur leisten, wenn es reale Chancen gibt, denn selbst wenn eine Selbstbeteiligung bei 10€ liegt, kommen ja dennoch extreme Zeitaufwände usw dazu.

    Danke für jede Hilfe.

    Gefragt von Menelas am 6. Jul 2010 um 14:57
    Schlagwörter: Ebay Kleinanzeigen Betrug - Chancen auf Rückerstattung 

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ANTWORTEN (5)
  • shaker0202
    0 0

    10 Euro Selbstbeteiligung bei einem Anwalt? Wovon träumst Du denn...? ;-) Also 50-100 Euro wirst Du alleine für den Anwalt ausgeben, denke ich mal. Wenn der Schuft sich dann ins Ausland abgesetzt hat und niemals zu bekommen ist bleibst Du natürlich auf dem Geld sitzen...

    viele grüße

    Beantwortet von shaker0202Bronze-Rechtler am 6. Jul 2010 um 15:03
    Kommentare (1)
    • Danke für deine Antwort. Die Polizei war zwar recht wortkarg mit ihren Informationen, aber ich weiß, dass sich der Herr noch in Deutschland aufhält. Ist halt sehr ärgerlich, so etwas. 335€ sind eine Menge Geld, aber dennoch nicht genug um gleich richtig "auf die Barrikaden zu gehen."
      kommentiert von Menelas am 6. Jul 2010 um 15:23


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  • Tristan
    0 0

    hast du per paypal gezalt? dann könnte das hier interessant für dich sein: http://www.recht-gehabt.de/fragen/ebay-recht/paypal-kaeuferschutz-bei-ueberweisung_90

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 6. Jul 2010 um 15:05

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  • Menelas
    0 0

    Shaker - Laut Recherche kann man sich beim Gericht einen Beleg über geringes Einkommen holen, wodurch dann die Anwaltskosten übernommen werden. Die Selbstbeteiligung liegt hierbei bei 10€.

    Tristan, leider nein. Ich weiß, eine große Dummheit, die ich auch nicht noch einmal begehen werde, aber daran kann ich jetzt leider nichts mehr ändern. Die Bank zeigt sich unwillig, mir zu Helfen, trotz Anzeige und Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

    Beantwortet von Menelas am 6. Jul 2010 um 15:08
    Kommentare (6)
    • Stimmt. Hier übrigens noch Infos dazu: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-anwalt/geringes-einkommen-kann-ich-einen-rechtsanwalt-nehmen-beratungs-prozesskostenhilfe.html

      P.S. Wenn Du anderer Leute Antworten kommentieren möchtest, klicke doch bitte auf "Antwort kommentieren" unter der jeweiligen Antwort. Das machts etwas übersichtlicher! Danke!
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 6. Jul 2010 um 15:16

    • Oh vielen Dank, die Option habe ich gar nicht gesehen.

      Danke auch für die Zusatzinformationen. Ich werde mich morgen mit dem Amtsgericht in meiner Nähe in Verbindung setzen. Vielleicht hat Griller ja Recht und ein simpler Brief von einem Anwalt kann Wunder wirken.
      kommentiert von Menelas am 6. Jul 2010 um 15:19

    • Kein Problem! Berichte doch morgen mal von Deinen Erfahrungen beim Amtsgericht! Viele Grüße!
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 6. Jul 2010 um 15:19

    • Hi Menelas!

      Will auch demnächst einen Beratungsschein beantragen. Wie ist das denn heute dort beim Gericht abgelaufen? Muss man irgendwas mitbringen?

      Gruß
      kommentiert von StanleyKubrick am 7. Jul 2010 um 17:50

    • Hallo Stanley,
      leider hat das Amtsgericht bei mir nur von 9 - 12 Uhr Sprechstunde und ich habe es heute nicht geschafft. Hoffentlich klappt es morgen, dann gebe ich dir gerne mehr Informationen. :)
      kommentiert von Menelas am 7. Jul 2010 um 18:00

    • Hallo Menelas!

      StanleyKubrick wollte ja noch von dir wissen, wie es mit dem Beratungsschein gelaufen ist. Habe gerade gesehen, dass er ein neues Thema aufgemacht hatte. Vielleicht magst du ihm ja noch mal helfen?

      http://www.recht-gehabt.de/fragen/allgemein/beratungsschein-vom-amtsgericht_103

      Grüße!
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 16. Jul 2010 um 16:25


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  • griller2000
    0 0

    tät mich shaker anschliessen... geld gibt es nur wenn der andere auch geld hat und sich nicht abgesetzt hat. wenn das so ein hartz iv empfänger ist der nebenbei bei ebay betrügt, dann siehts wohl schlecht aus, vorallem weil du sicher nicht der einzige bist, der geld will... ansonsten würde ich recherchieren, die richtige(!) - denn häufig werden falsche angegeben - adresse rausfinden und ihm nen netten brief schicken mit ner anwaltsandrohung. manchmal reicht das ja schon aus. ansonsten geh mal zum anwalt und frag nach, was ein einzelnes schreiben kostet. ich denke das bewegt sich so im bereich 50 euro... dann kannste immer noch überlegen ob es dir das wert ist oder nicht.... klagen würde ich für 350 euro aber nicht... da ist die chance viel zu gering, dass das nachher klappt und du auf allen kosten sitzenbleibst... manchmal ist ein einziger brief vom anwalt aber schon ausreichend... muss man halt mal ausprobieren!

    Beantwortet von griller2000Bronze-Rechtler am 6. Jul 2010 um 15:13
    Kommentare (2)
    • Danke für die Anwort. Ich werde wohl versuchen einen Brief über einen Anwalt zukommen zu lassen. Leider lässt sich keine Adresse im Internet finden, aber die Polizei hat mir versichert, dass ein Anwalt Aktzeneinsicht fordern kann und da ja eine Anklage erhoben wurde, ist die Adresse des Herrn bekannt.
      kommentiert von Menelas am 6. Jul 2010 um 15:21

    • Entschuldige bitte, aber du glaubst doch wohl nicht wirklich, dass ein Anwaltsschreiben bei einem bereits bekannten Betrüger etwas bringt?
      Um einen Anspruch auf Rückzahlung oder sonstige Entschädigungen zu erhalten, ist eine vor Anzeige gestellte Aufforderung zur Wiedergutmachung Pflicht.
      Du solltest dir also bereits vor dem Schreiben die Frage stellen, wie weit du gehen willst.
      Es wäre Geldverschwendung das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen und verschicken zu lassen, wenn du nicht zusammen mit deinem Anwalt bereit bist nach einer erfolglosen Fristverstreichung weitere Schritte einzuleiten, welche selbstverständlich mit Kosten verbunden sind.
      Zudem musst du dir selber die Frage stellen, ob dieser Aufwand bei dem Wert des Rechtsstreits überhaupt lohnt.
      Sicher sind 335 Euro nicht gerade wenig für einen Studenten, aber im Vergleich zu den anfallenden Folgekosten absolut vernachlässigbar.
      Zudem wirst du wahrscheinlich nicht der einzige Geschädigte mit Versuch auf Wiedergutmachung sein.
      Stell dir also selber die Frage, was du bezwecken willst. Das Geld wirst du bei einem bereits erprobten Betrüger nie wieder sehen.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 9. Jul 2010 um 10:13


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  • Peter H.
    0 0

    Hallo Menelas,

    eigentlich sollte doch heute in Zeiten des Internets eine Adresse rauszubekommen sein, oder? Immerhin hast du ja seinen richtigen Namen (beim Bankkonto angegeben), du weißt in welcher Stadt das Konto ist (wegen dem Banksitz)... da hat man doch schon mal ein paar Anhaltspunkte.

    Viele Grüße,
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 6. Jul 2010 um 16:01

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