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Ebay Privatkauf rückgängig gemacht. Muß ich danach Schadenersatz leisten?
Habe bei Ebay von einem privaten Verkäufer fälschlicherweise eine teure Uhr ersteigert. Der Verkäufer möchte mich nicht zr Zahlung und Abnahme der Uhr zwingen. Versucht aber Schadenersatz zu verlangen. Ist das rechtlich zulässig?
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Praktisch denken: Fordere ihn auf, dass er dir schriftlich Kopien und eine Aufstellung zukommen lassen soll, was ihm für Mehrkosten entstanden sind. Wenn es ein angebliches Termingeschäft gab, soll er das erst mal nachweisen und zwar schriftlich. Das wird er wohl nicht können und darum vermute ich jetzt schon, dass die Sache im Sande verlaufen wird. Also ja nicht zahlen sondern erst mal Beweise für den angeblichen Schaden anfordern!
Gruß
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 1. Dec 2010 um 16:08
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- Beantwortet von Peter H.
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Welchen Schaden will er denn ersetzt haben? Ist ihm überhaupt einer entstanden? KLingt eher so als würde der sich bereichern wollen...
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 1. Dec 2010 um 13:24
Kommentare (1)Danke für die Nachfrage. Der Verkäufer sagt, daß die Uhr jetzt nicht mehr sofort einzustellen wäre, jeder würde mutmaßen, daß damit etwas nicht stimmt. Sie hat ein Angebot an unterlegenen Bieter gemacht, der jetzt vorsichthalber bereit ist, deutlich weniger zu zahlen. Ich soll die Differenz in Höhe von 300€ zahlen. Darauf bin ich nicht eingegangen. Jetzt soll ich freiwillig 200€ zahlen und alle Ansprüche aus dem Kauf wären erloschen. Ich weiß, daß der Verkäufer auf den Kauf bestehen könnte, aber eben das tut er nicht. Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, daß dann kein Schadenersatz möglich ist. Aber Rechtssprechung ist nicht immer gerecht. Die Ebay Einstellgebühr habe ich bereits ersetzt. Ansonsten ist eigentlich bisher kein Schaden entstanden. Er hat die Uhr ja noch und diese müßte eigentlich auch für einen höheren Preis als mein Gebot verkäuflich sein. Viele Grüße Susanne
kommentiert von Susanne am 1. Dec 2010 um 13:42
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
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Hallo Susanne,
war das ein gewerblicher Ebay Verkäufer? Also ein Händler oder Powerseller? Wenn ja kannst du sowieso nach EU-Recht die Sachen in diesen Fällen wieder innerhalb von 2 Wochen zurückgeben. Da gibts ein allgemeines Rückgaberecht, ohne dass man irgendwie Schadensersatz oder sonst was zahlen müsste.
Gruß
nuxx- Beantwortet von nuxx
am 1. Dec 2010 um 14:52
Kommentare (1)Leider war es ein privater Verkäufer. Diese Möglichkeit scheidet leider aus
kommentiert von Susanne am 1. Dec 2010 um 15:00
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- Beantwortet von nuxx
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Ich würde mich lieber freuen, dass der Verkäufer dich aus dem Vertrag gelassen hat. Normalerweise müssen Verträge nämlich eingehalten werden und man kommt da nicht ohne weiteres raus. Wenn du vorher wieder raus willst, dann musst du natürlich auch entstandene Schäden ersetzen... dazu gehören aber nicht die 300 Euro, die anfallen weil jemand anderes jetzt weniger bieten will. Dann muss der Verkäufer eben warten, bis er die Uhr erneut einstellen kann. Er darf aber nicht das erstbeste und günstere Angebot abnehmen. Der Schaden, der ihm wenn überhaupt ensteht ,ist dass die Uhr an Wert verliert, bis er sie erneut einstellen kann.Das dürften aber wenn püberhaupt nur wenige euro sein, denn eine Uhr nutzt sich kaum ab.... ist ja kein auto!
Insofern würde ich schon mal bezweifeln, dass die "Ebay-Community" es merken würde, dass die uhr schon zum 2. Mal eingestellt ist. Der soll also mal schön die Uhr erst mal noch mal einstellen und dann gucken, ob wirklich weniger geboten wird. Oder ihr vergleicht euch halt bei der Hälfte und du zahlst 150€.
Viel erfolg!- Beantwortet von itzlbitzl am 1. Dec 2010 um 15:32
Kommentare (3)Danke für die Antwort. Wie fundiert ist Dein Wissen bzgl. daß er nicht das erst beste Angebot annehmen darf. Es ist sicher erst mal schwierig den entstandenen Schaden überhaupt zu beziffern. Da die Uhr von 1946 ist und es sich um eine Sammleruhr handelt wird sie eher an Wert zulegen. Aber er erzählt was von einem geplatzten Termingeschäft, wofür er das Geld benötigt hätte. Aber das ist wohl eher ein Märchen. Wer macht sowas bei einer Auktion, wo man nicht weiß, welcher Preis überhaupt erzielt wird.
Viele Grüße
kommentiert von Susanne am 1. Dec 2010 um 16:02Hey Susanne
was heißt "wie fundiert"... also ich bin ja kein anwalt... aber es käme mir komisch vor, wenn ich die Sache gleich für 2 € danach verschleudern dürfte und hinterher die gesamte Differenz von dir verlangen könnte... wahrscheinlich ist Peters Vorgehen hier am besten geeignet Ruhe zu kriegen...
Grüße
kommentiert von itzlbitzl am 2. Dec 2010 um 09:09Hallo,
ja das käme mir auch komisch vor, dem Vorschlag von Peter habe ich befolgt. Mal sehen wie darauf reagiert wird. Danke für die Antworten und Kommentare.
Gruß Susanne
kommentiert von Susanne am 2. Dec 2010 um 11:22
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Danke für die nützlichen Tipps!
Gruß Susanne
kommentiert von Susanne am 1. Dec 2010 um 16:18