JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Privatverkäufer von ebay will die transaktion nicht rückgängig machen, brief von ra bekommen
habe auf eine bettwäsche bei ebay geboten und erst gedacht, dass es 2 - stz sind, danach war zu spät. als ich der käufer gefragt habe, ob er die transaktion rückgängig macht, hat er mir mit dem ra gedroht. ind auch sehr unhöflich gewesen. nnach einer woche kamm dann den ra brief mit der rechnung für die bettwäsche noch ra kosten. was soll ich machen. man kriegt angst von solchen briefen. es war ein privatverkäfer... hilfe! tanja
- Gefragt von Anonymer Nutzer am 28. Mar 2011 um 15:13
- Schlagwörter: privatkauf bei ebay ra brief
-
Hallo Tanja,
es handelt sich bei dem Schreiben vermutlich um ein Manbrief des Anwaltes.
Nach einer Woche ist man noch nicht im Verzug. Der Verkäufer hätte zudem eine Mahnung aussprechen müssen, bzw. eine weitere Zahlungsaufforderung.
Aber wie bereits geschrieben, ist innerhalb einer Woche unter Umständen noch nicht einmal der Banktransfer abgeschlossen. Eine Mahnung nach einer Woche ist schon ohne festgelegte Zahlungsfristen nicht zulässig... ein Manbrief durch einen RA auch nicht.
1. Schauen Sie nochmals nach, ob die Artikelbeschreibung eindeutig war. Insbesondere weise ich auf eine irreführende Artikelbeschreibung hin. Z.B. ein Foto mit Doppelset und nur ein kleiner unauffälliger (bis gar keinen) Hinweis auf eine einfache Ausführung.
Sollte es keinen Hinweis auf eine einzelne Ausführung geben, oder aber z.B. Foto und Artikelbeschreibung abweichen ohne Kennzeichnung, dann handelt es sich um eine irreführende Artikelbeschreibung... dagegen kann man angehen und vom Kauf zurück treten. (direkt über eBay)
2. Reagieren Sie auf den Brief und legen Sie Wiederspruch ein. Dadurch muss der Verkäufer eine Anklage beim Zivilgericht machen. Sollte es dann zu einer Verhalndlung kommen, sind eine Woche Zahlungsverzug (mann kann gar nicht von Zahlungsverzug sprechen, da keine Zahlungsmodalitäten außer "zeitnah" angegeben sind) ungenügend für eine Verurteilung. Sie würden vermutlich gewinnen.
3. Müssen Sie die Kosten des Anwalts nicht tragen, wenn es sich wirklich nur im eine einzige Woche zwischen Ersteigerung und Breifeingang handelt. Ich spreche hier von zumutbaren Zeiten Entscheidungen udn Zahlungen zu tätigen. Eine Woche ist dort alles andere als zumutbar. 2 Wochen sind dort schon realistischer, aber immernoch zu wenig für ein Manverfahren über einen RA.
4. Sollte keine Möglichkeit bestehen vom kauf zurück zu treten, dann überweisen Sie das Geld und erhalten den Artikel. Die Anwaltskosten muss der Verkäufer selber tragen, wenn wie bereits oben beschrieben die zeitlichen Vorraussetzungen vorhanden sind, also in der Regel weniger als 2 Wochen vergangen sind.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen, handeln Sie trotzdem Bewusst und zügig, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.- Beantwortet von seppel
am 28. Mar 2011 um 16:45
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von seppel