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  • Ralph2400
    0 0

    Zahlungsverpflichtung bei Vorauskasse

    Ich werde wegen eines Einkaufs bei EBAY von einem Inkassobüro angemahnt. Ich bin damals in meinen Augen rechtzeitig vom Vertrag zurückgetreten. Ich habe aber eine grundsätzliche Frage: Ist bei einem Kauf mit Vorauskasse ein ein verbindlicher Vertrag entstanden? Wenn ich dann nicht zahle, kann der Verkäufer auf Bezahlung klagen? Ich kann ja auch nicht auf Lieferung klagen.... Und er hat ja keinerlei Leistung vollbracht

    Gefragt von Ralph2400 am 7. Apr 2011 um 09:28
    Schlagwörter: Vorauskasse Ebay 

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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Wenn man (wie so oft) diese Abmahnungen etc hier so ließt, dann macht eBay bald echt keinen Spaß mehr. Aber davon mal ganz abgesehen....
    1. Der Kaufvertrag ist mit erfolgreicher Ersteigerung des Artikels zustande gekommen.
    2. Wenn im Vertrag Vorkasse steht, dann hat der Verkäufer den Artikel auch erst nach Zahlungseingang zu verschicken. Die Leistung liegt beim Käufer.... danach Leistung vom Verkäufer!!!!
    3. Reicht eine Nicht-Zahlung nicht aus, um von einem Vertrag zurück zu treten.
    4. Muss der Kaufbetrag schon sehr sehr hoch gewesen sein, damit der Verkäufer ein Inkasso Unternehmen einschaltet.
    5. Wenn ich nicht bereit bin einen Artikel zu bezahlen, dann biete ich auf einen Solchen auch nicht mit. Man Leute.... was soll das zur Hölle...... bieten auf eBay nur noch Spaßkinder???? Dann brauchen wir uns über solch übertriebene Reaktionen von Verkäufern echt nicht zu wundern.
    6. Wie und wann und besonders womit sind Sie vom Kaufvertrag zurück getreten? Das ist sehr sehr wichtig... denn nur mit einem rechtsgültigen Rücktritt (dies sollte dann auch von eBay bestätigt werden können) ist ein Rücktritt rechtskräftig und somit ein Inkasso Unternehmen darauf hinzuweisen.
    7. Solange kein nachweisbarer Rücktritt vom Kaufvertrag vorhanden ist, ist der Verkäufer bei nicht erfolgter Zahlung zu 100% im Recht.

    MFG, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 8. Apr 2011 um 00:33
    Kommentare (1)
    • Erstmal danke für die Auskunft, besonders Punkt 3.
      Zu Punkt 4 , es geht um lächerliche 30 €
      Zu Punkt 5: Der Anbieter ist nicht zu Unrecht kurz danach von EBAY geflogen, ich selbst habe 570 Sterne, und das fast ausschließlich als Käufer.
      Also gut, dann zahl ich mal. Bin ja gespannt ob der den Artikel überhaupt noch liefern kann ;-)

      Nochmals Danke!
      kommentiert von Ralph2400 am 8. Apr 2011 um 08:36


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