JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Würde sagen schon, wenn ihr Zugewinnausgleich habt,dann wird das ja verrechnet.
- Beantwortet von fitz
am 5. Feb 2011 um 14:59
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von fitz
-
Klar kann man das umgehen. Gleich trennen und dann erben... da musst du dich schon entscheiden, ob dir das Geld oder die "Beziehung" wichtiger ist.
- Beantwortet von griller2000
am 6. Feb 2011 um 10:52
Kommentare (1)Hier stehts übrigens auch noch mal ganz deutlich:
http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Was_Sie_wissen_sollten_wenn_Sie_waehrend_der_Ehe_voraussichtlich_er-hebliches_Vermoegen_durch_Schenkung_Erbschaft_oder_im_Wege_der_vorweggenommenen_Erbfolge_zu_erwarten_haben
kommentiert von griller2000
am 6. Feb 2011 um 10:53
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von griller2000
Kann ich das nicht umgehen ???
kommentiert von Loewin55 am 5. Feb 2011 um 16:32