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FRAGE
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Heizkostenrechnung 2009/2010
Meine Mutter verstarb im August 2010.
Jetzt habe ich eine Heizuggskostenrechnung von ihrer Vermieter vom 2009/2010 erhalten.
Ich habe nichts geerbt.
Muss ich die Rechnung bezahlen?
MfG
I. Irzsabek- Gefragt von Imre007 am 23. Jan 2011 um 16:25
- Schlagwörter: Heizkostenrechnung Erbschaft
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ANTWORTEN (1)
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Wenn man die Erbschaft ausschlägt, dann muss man keine Schulden bezahlen. Sonst schon.
- Beantwortet von sirius2
am 23. Jan 2011 um 17:37
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- Beantwortet von sirius2