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ANTWORTEN (1)
  • nuxx
    0 0

    Soweit ich weiß entscheidet über die Entmündigung nur ein Gericht und das Gericht nimmt eine Entmüdnigung auch nur vor wenn dafür feste Anhaltspunkte bestehen. Irgendjemand muss nur das Verfahren dafür anstoßen... das kann die Schwester aber auch ein Außenstehender sein. Insofern kommt es auf diene Mitwirkung nich tan.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 5. Nov 2010 um 13:16

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