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FRAGE
  • Hans Radke
    0 0

    Kosten Pflegeheim

    Wir, 70,68, bewohnen ein lastenfreies Einfamilienhaus.
    Können wir uns, bzw. wir unsere Kinder davor bewahren,
    daß unser Haus bei Pflegeheimeinweisung verkauft werden muß?
    Ab welchem Einkommen können unsere eigenen Kinder
    (nicht Schwiegerkinder) mit monatlichen Zahlungen belastet werden?
    Unser gemeinsames Renteneinkommen beträgt mtl.
    € 1.400,00 zzgl. Pflegegeld 430,00.
    Auf jeden Fall möchten wir uns unser lebenslängliches Wohn--
    und verfügungsrecht bewahren.
    Danke für Ihre Antwort.
    Beste Grüße, Hans Radke

    Gefragt von Hans Radke am 9. Dec 2010 um 17:37
    Schlagwörter: Pflegeheim Selbstbeteiligung 

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ANTWORTEN (2)
  • Peter H.
    0 0

    Hallo Hans,

    das Pflegeheim an sich kann euer Heim nicht verkaufen. Wichtig ist eher, dass ihr genügend Geld zur Verfügung habt, dass ihr das Heim bezahlen könnt. Wenn das nicht mehr der Fall sein sollte, dann wird man höchstwahrscheinlich das Haus zwangsversteigern. Wenn man euch bzw. den Kindern ein Wohnrecht im Grundbuch einträgt, dann bleibt das Recht allerdings bestehen, auch wenn das Haus später einmal versteigert wird. Das sollte man vielleicht einmal mit dem Anwalt durchsprechen.

    Gruß
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 9. Dec 2010 um 18:49
    Kommentare (1)
    • Hallo Peter, Du hast mir echt geholfen.! D a n k e ! Am kommenden Montag haben wir bereits einen Notartermin. Auch andere Tips, z. B. die Vorsorgevollmachct werden dann geklärt!
      Schöne Grüße zu Weihnachten, Zurfiedenheit in 2011, Hans aus Papenburg
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 17. Dec 2010 um 10:09


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  • nuxx
    0 0

    Guten Abend Hans,

    aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten, mal zu überprüfen, ob ihr euren Kindern eine Vorsorgevollmacht eingeräumt habt. Wenn euch etwas passiert (z.B. Schlaganfall etc.), sodass ihr nicht mehr für euch selbst sorgen könnt, dann wird nämlich vom Gericht ein Betreuuer eingesetzt, der alle vermögensrechtlichen und sonstigen Fragen entscheidet. Die Kinder haben da kein Mitspracherecht. Auch der Ehepartner darf sich nicht von alleine um den anderen kümmern. Rechtlich gesehen ist immer nur der Betreuuer verantwortlich.

    Allerdings kann niemand garantieren, dass der Betreuer auch wirklich in eurem Sinne bzw. dem der Kinder handeln wird, da dieser ja ein Externer, vom Gericht bestellter Mensch ist. Insofern kann das dazu führen, dass der Betreuer ohne weiteres das Haus verkauft, um etwaige Kosten für das Pflegeheim zu decken.

    Das könnt ihr vermeiden, indem ihr vom Notar eine Vorsorgevollmacht auf eure Kinder ausstellen lasst, woraus sich ergibt, dass die Kinder unbegrenzte Vollmacht haben, eure Angelegenheiten zu regeln.

    Viele Grüße,
    N.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 9. Dec 2010 um 18:53
    Kommentare (1)
    • Hallo nuxx, Deine Info ist für mich eine der Besten, da ich zwischenzeitlich
      schon in der Pflegestufe II bin,Am kommenden Montag wird Dein Tip
      notariell beurkundet! D a n k e ! Beste Grüße für zufriedene Weihnachten und
      ein zufriedenes 2011 aus Papenburg, Hans Radke
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 17. Dec 2010 um 10:13


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