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  • Anonymer Nutzer
    0 0

    Unanerkannter Vater tot. Erbanspruch?

    Hallo. Meine Mutter hat ein Problem bei dem sie Hilfe braucht. Folgendes: Ihr leiblicher Vater ist vor ca 10 Jahren gestorben. Nun hat ihr Vater bzw der Mann bei dem sie aufgewachsen ist, zugegeben das nicht er, sondern der andere Mann ihr Vater ist. Die Vermutung hatte sie schon seit vielen Jahren, doch nie Beweise oder richtige Aussagen. (Mutter schon lange tot)

    Nun fragen wir uns ob sie noch Anspruch auf das Erbe hat. Duch einen Geschwistertest könnte man doch Nachweisen ob er ihr leiblicher Vater ist. Doch hat sie überhaupt NOCH anspruch( verjährung)? Hat sie als uneheliches Kind ÜBERHAUPT anspruch? Kann sie das Erbe, welches schon längst Verteilt wurde noch einklagen?
    Ich danke schon allen im vorraus
    grüße Jenny

    Gefragt von Anonymer Nutzer am 7. Feb 2011 um 15:51
    Schlagwörter: Verjährung Erbe unehelich Geschwistertest 

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ANTWORTEN (1)
  • stylewars
    0 0

    moin!

    soweit ich weiss, verjähren erbansprüche innerhalb von 3 jahren.. aber ja eigentlich erst ab kenntnis, dass der in frage kommende erblasser verstorben ist.. deine mudda wusste ja nicht, ob sie nun erbanspruchsberechtigt ist oder nicht..
    nach 10 jahren und der vermutung hätte ich jedoch erwartet, dass sie mal nachforscht und nägel mit köpfen macht.. 10 jahre später sehe ich da nicht mehr viel hoffnung..

    LG

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 7. Feb 2011 um 18:49

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