Sie sind hier: Home » Erbrecht » Verkaufen statt verschenken

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Lilly
    0 1

    Verkaufen statt verschenken

    Meine eigentliche Frage was passiert bei einem Verkauf von einem weit unter dem Wert liegendem Haus kurz vor dem Ableben eines sogenannten Erblassers obwohl es nicht aus finaziellen Grund notwendig war, bei Schenkung ist es glaube ich klar geregelt das dies mit in das Erbe einfließen, aber hier liegt es offenbar auf der Hand das Erbe zu schmälern.kann man so eine Verkauf anfechten?

    Gefragt von Lilly am 10. Jan 2011 um 14:42
    Schlagwörter: Verkauf Schenkung 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (3)
  • nuxx
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Hallo Kraftfahrzeug, hallo Lilly,

    das stimmt nicht ganz:

    "Auch Schenkungen werden vereinfacht. Bislang zählten Geschenke, die ein Verstorbener innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hatte, weiter voll zum Erbe. So konnten Pflichtteilsberechtigte Ansprüche gegen die Beschenkten geltend machen und die Geschenke zurückfordern. Die Neuregelung sieht nun vor, dass nur noch eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall voll in die Pflichtteilsberechnung einbezogen wird. Im zweiten Jahr sind es noch neun Zehntel, im dritten Jahr acht Zehntel – bis im zehnten Jahr noch ein Zehntel übrig bleibt. „Diese Neuregelung gibt nun auch Hochbetagten, die nicht mehr daran glaubten, die Zehn-Jahres-Frist zu überleben, die Möglichkeit noch Schenkungen vorzunehmen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren“, erklärt der Münchener Fachanwalt für Erbrecht, Bernhard Klinger. "

    Quelle: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article5370361/So-enterben-Sie-ungeliebte-Verwandte.html

    Für Verkäufe gibt es aber keine gleichlautende Regel, soweit ich weiß...

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 12. Jan 2011 um 19:28
    Kommentare (1)
    • Hallo Nuxx und Kraftfahrzeug, danke für die Antwort,
      es ging hier um ein Fall wo ein junger Mensch erst seine Mutter verlor und dann den Vater dieser Vater hat seiner neuen Lebensgefährtin das Haus verkauft aber nicht im geringsten an die Zukunft seiner Tochter gedacht denn, anstelle auch zu regeln wer denn nach seinem Ableben für diese Kosten aufkommt hat man sich anscheinend darauf verlassen sie als Erbin muss es übernehmen und da danke ich Nuxx denn in diesem Link steht das sie auf das Erbe verzichten kann und somit wird Ihr hoffentlich erspart bleiben auf kosten sitzen zu bleiben die sie nicht verschuldet hat mit gerade mal 19 Jahren.
      ich wäre dankbar wenn man noch erfahren könnte das diese Lebnesgefährtin dadurch dazu verpflichtet wird oder zumindest dann Ihr diese Kosten auferlegt werden, denn sie ist überzeugt das dies nicht Ihre Aufgabe ist.

      kommentiert von Lilly am 13. Jan 2011 um 07:36


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • sirius2
    1 0

    Hallo ihr Lieben!

    Eine Frage habe ich auch mal, die mir eben ind en Kopf gekommen ist, als ichd as hier gelesen habe... Nuxx hat geschrieben, dass Schenkungen vor dem Tod angefochten werden können... wenn jetzt aber der Vater das Haus zum Schleuderpreis verkauft hat... dann hat er es doch der Lebensgefährtin zumindest teilweise geschenkt, oder? Möglicherweise muss diese dann einen Teil des Hauswertes zurückzahlen?!

    Das ist jetzt nur eine Idee von mir... vielleicht solltet ihr den Anwalt mal darauf ansprechen? Gerade wenn es um die Zukunft eines jungen Menschen geht, würde ich nicht sparen wollen...

    Alles liebe,
    siri

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 13. Jan 2011 um 10:57
    Kommentare (1)
    • Hallo Sirius,
      einen Anwalt haben wir jetzt eingeschaltet, worauf er hin möchte ist das die Tochter noch minderjährig war als Ihre Mutter verstarb, sie hat also auch geerbt und zwar hat der Vater also das Erbe seiner Tochter auf gut deutsch verschleudert.
      Den Vater kann man nichts mehr aber die Lebensgefährtin kann sich nicht damit erklären über die Verhältnisse nicht bescheid gewußt zu haben.
      sie muß jetzt die Unterlagen heraus geben und er will prüfen lassen ob der Kaufvertrag angefochten werden kann denn wenn es sich so verhält wie es momentan aussieht , könnte er sich gut vorstellen da in diese Richtung wenigstens etwas zu erreichen.
      L.G. Lilly
      kommentiert von Lilly am 19. Jan 2011 um 13:52


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • kraftfahrzeug
    0 1

    Nein kann man nicht... man kann ja auch sein ganzes Vermögen einfach noch ausgeben, bevor man stirbt... niemand ist verpflichtet seiner Verwandschaft sein sauer verdientes Geld zu überlassen...

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 12. Jan 2011 um 06:28

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑