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Verkaufen statt verschenken
Meine eigentliche Frage was passiert bei einem Verkauf von einem weit unter dem Wert liegendem Haus kurz vor dem Ableben eines sogenannten Erblassers obwohl es nicht aus finaziellen Grund notwendig war, bei Schenkung ist es glaube ich klar geregelt das dies mit in das Erbe einfließen, aber hier liegt es offenbar auf der Hand das Erbe zu schmälern.kann man so eine Verkauf anfechten?
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo Kraftfahrzeug, hallo Lilly,
das stimmt nicht ganz:
"Auch Schenkungen werden vereinfacht. Bislang zählten Geschenke, die ein Verstorbener innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hatte, weiter voll zum Erbe. So konnten Pflichtteilsberechtigte Ansprüche gegen die Beschenkten geltend machen und die Geschenke zurückfordern. Die Neuregelung sieht nun vor, dass nur noch eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall voll in die Pflichtteilsberechnung einbezogen wird. Im zweiten Jahr sind es noch neun Zehntel, im dritten Jahr acht Zehntel – bis im zehnten Jahr noch ein Zehntel übrig bleibt. „Diese Neuregelung gibt nun auch Hochbetagten, die nicht mehr daran glaubten, die Zehn-Jahres-Frist zu überleben, die Möglichkeit noch Schenkungen vorzunehmen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren“, erklärt der Münchener Fachanwalt für Erbrecht, Bernhard Klinger. "
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article5370361/So-enterben-Sie-ungeliebte-Verwandte.html
Für Verkäufe gibt es aber keine gleichlautende Regel, soweit ich weiß...- Beantwortet von nuxx
am 12. Jan 2011 um 19:28
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- Beantwortet von nuxx
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Hallo ihr Lieben!
Eine Frage habe ich auch mal, die mir eben ind en Kopf gekommen ist, als ichd as hier gelesen habe... Nuxx hat geschrieben, dass Schenkungen vor dem Tod angefochten werden können... wenn jetzt aber der Vater das Haus zum Schleuderpreis verkauft hat... dann hat er es doch der Lebensgefährtin zumindest teilweise geschenkt, oder? Möglicherweise muss diese dann einen Teil des Hauswertes zurückzahlen?!
Das ist jetzt nur eine Idee von mir... vielleicht solltet ihr den Anwalt mal darauf ansprechen? Gerade wenn es um die Zukunft eines jungen Menschen geht, würde ich nicht sparen wollen...
Alles liebe,
siri- Beantwortet von sirius2
am 13. Jan 2011 um 10:57
Kommentare (1)Hallo Sirius,
einen Anwalt haben wir jetzt eingeschaltet, worauf er hin möchte ist das die Tochter noch minderjährig war als Ihre Mutter verstarb, sie hat also auch geerbt und zwar hat der Vater also das Erbe seiner Tochter auf gut deutsch verschleudert.
Den Vater kann man nichts mehr aber die Lebensgefährtin kann sich nicht damit erklären über die Verhältnisse nicht bescheid gewußt zu haben.
sie muß jetzt die Unterlagen heraus geben und er will prüfen lassen ob der Kaufvertrag angefochten werden kann denn wenn es sich so verhält wie es momentan aussieht , könnte er sich gut vorstellen da in diese Richtung wenigstens etwas zu erreichen.
L.G. Lilly
kommentiert von Lilly am 19. Jan 2011 um 13:52
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- Beantwortet von sirius2
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Nein kann man nicht... man kann ja auch sein ganzes Vermögen einfach noch ausgeben, bevor man stirbt... niemand ist verpflichtet seiner Verwandschaft sein sauer verdientes Geld zu überlassen...
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 12. Jan 2011 um 06:28
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
Hallo Nuxx und Kraftfahrzeug, danke für die Antwort,
es ging hier um ein Fall wo ein junger Mensch erst seine Mutter verlor und dann den Vater dieser Vater hat seiner neuen Lebensgefährtin das Haus verkauft aber nicht im geringsten an die Zukunft seiner Tochter gedacht denn, anstelle auch zu regeln wer denn nach seinem Ableben für diese Kosten aufkommt hat man sich anscheinend darauf verlassen sie als Erbin muss es übernehmen und da danke ich Nuxx denn in diesem Link steht das sie auf das Erbe verzichten kann und somit wird Ihr hoffentlich erspart bleiben auf kosten sitzen zu bleiben die sie nicht verschuldet hat mit gerade mal 19 Jahren.
ich wäre dankbar wenn man noch erfahren könnte das diese Lebnesgefährtin dadurch dazu verpflichtet wird oder zumindest dann Ihr diese Kosten auferlegt werden, denn sie ist überzeugt das dies nicht Ihre Aufgabe ist.
kommentiert von Lilly am 13. Jan 2011 um 07:36