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Vorkaufsrecht
Meinem Sohn hatte ich 1988 bei der Scheidung das Vorkaufsrecht auf Haus und Grundstücke eintragen lassen (DDR).
Was hat das heute für Wirkungen, wenn mein EX-Mann Grundstücke verkaufen will?- Gefragt von eva-louis@web.de am 21. Dec 2010 um 11:35
- Schlagwörter: Vorkaufsrecht Grundstück
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Hallo! Eine Möglichkeit das Erbe zu sichern gibt es nicht...Man hat ja auch keinen allgemeinen abspruch, Erbe zu sein.wenn der Vater alles ausgibt - was ja auch sein gutes recht ist, schließlich ist es ja Seins - dann bekommt man auch nix
- Beantwortet von mustunabla am 21. Dec 2010 um 21:01
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Da wird sich wohl die Frage stellen, ob die alten DDR Rechte auch heute noch wirksam sind. Das wird dir aber hier sicher keiner beantworten können. Damit würde ich mich mal an den Rechtsanwalt wenden; insbesondere wenn ihr plant von dem Recht Gebrauch zu machen.
Gruß
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 21. Dec 2010 um 12:16
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- Beantwortet von Peter H.
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Was Peter schreibt stimmt... aber dein Sohn sollte bedenken, dass er keinen müden Cent sieht, wenn sein Vater (oder die neue Frau) das durch den Verkauf des Grundstückes erlangte Geld auf den Kopf hauen...
- Beantwortet von fitz
am 21. Dec 2010 um 12:54
Kommentare (1)Hallo fitz,
genau das ist meine Befürchtung. Der Verkauf schmälert sein Erbe und das seiner Schwester. Wie könnte er reagieren, denn an dem Grundstück hat er kein Interesse und die Verbindung zu seinem Vater ist nicht schlecht?
kommentiert von eva-louis@we... am 21. Dec 2010 um 13:02
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- Beantwortet von fitz
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Hallo Eva!
Wenn ihr das Erbe sichern wollt bleibt wohl nichts anderes übrig,als den Vater dazu zu bringen dass er das Erbe schon jetzt zu Lebzeiten auszahlt.das sollte mal mit einem notar besprochen werden.
Viele Grüße!- Beantwortet von nuxx
am 22. Dec 2010 um 18:57
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- Beantwortet von nuxx
hallo Peter,
mein Sohn hat von seinem Vater die Anfrage bekommen, ob er wegen seines bestehenden Vorkaufsrechtes Einwände gegen den Verkauf eines Grundstückes hätte, folglich wirkt das Recht fort. mein Sohn hat nicht fdie Absicht, davon Gebrauch zu machen. Welche Folgen hat das für sein Erbe? Mein Ex-Mann hatte noch vor der Wende wieder geheiratet.
kommentiert von eva-louis@we... am 21. Dec 2010 um 12:47
Hallo Eva,
am 21. Dec 2010 um 12:49
das dürfte für sein Erbe eigentlich keinen Unterschied machen. Vor dem Verkauf würde er das Grundstück erben, nach dem Verkauf dann halt eben das GEld, was man für den Verkauf des Grundstücks erhalten hat.
Peter
kommentiert von Peter H.