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Darf die Schwiergertochter nach Scheidung in Wohnung bleiben?
Kann ich meiner Schwiegertochter die wohnungsschlüßel abnehmen.Die wohnung hab ich gemietet und die beiden wohnen in der wohnung, nu will sie sich tennen von meinen sohnwill aber da wohnen bleiben
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Nein, natürlich nicht. Auch Schwiertöchter haben Rechte. Du musst der Frau ordnungsgemäß kündigen. Selbst dann darfst du ihr die Schlüssel nicht eigenmächtig abnehmen sondern musst darauf klagen, dass sie die Wohnung verlässt. Das Problem wird eher sein, dass ein Vermieter nicht so ohne weiteres kündigen kann sondern einen Kündigungsgrund braucht, der regelmäßig nicht vorliegt.
- Beantwortet von nuxx
am 18. Aug 2010 um 17:08
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- Beantwortet von nuxx
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Moment. Es klingt nicht so, als ob sie wirklich offiziell dort wohnen?!
Sie haben die Wohnung gemietet und die beiden wohnen nur so darin? Oder wie?- Beantwortet von Timo E.
am 18. Aug 2010 um 17:33
Kommentare (1)ja genau
kommentiert von conny am 18. Aug 2010 um 17:57
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- Beantwortet von Timo E.
Sie hat ja kein vertrag mit mir ????
kommentiert von conny am 18. Aug 2010 um 17:56
Aber sicher hat sie den... Mietverträge kann man auch mündlich schließen. Sprich, wenn du sie in der Wohnung wohnen lässt liegt ein Mietvertrag vor und es gelten alle REchte und Pflichten wie sonst auch!
am 18. Aug 2010 um 18:08
kommentiert von nuxx
ok dann dank ich euch
kommentiert von conny am 18. Aug 2010 um 20:10