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ANTWORTEN (1)
  • davidguetta
    0 0

    Klingt für mich nach der Frage hinsichtlich des "Umgangsrechts" - wie seid ihr denn hinsichtlich der Scheidung verblieben?

    Beantwortet von davidguetta am 9. Mar 2011 um 18:11
    Kommentare (5)
    • geteiltes Sorgerecht , alle 14 Tage Besuchsrecht und in den Ferien nach Absprache
      kommentiert von Lotte am 9. Mar 2011 um 19:31

    • Na dann erst recht nicht - ist doch logisch, oder? Warum sollte eigentlich das Kind nicht das Recht haben seinen eigenen Vater zu besuchen, nur weil dieser eine Freundin hat? Die Mutter hat doch auch einen neuen Freund!

      Mal die Kinder gefragt, was Sie wollen?
      kommentiert von davidguetta am 9. Mar 2011 um 19:40

    • Die kinder wollen zum Vater,kommen auch sehr gut mit dessen Freundin klar ( schon fast ein Jahr) fühlen sich wohl dort.Die Kindesmutter kann das wohl nicht akzeptieren und lehnt es z.B. ab , wenn der Vater länger arbeiten muß ,das die neue Partnerin die Kinder in Empfang nehemn könnte, Statt dessen dürfen sie erst am nächsten Tag zum Vater oder sehr spät Abend muß der Vater die Kinder holen.Kann man da übers Jugendamt etwas regeln ? Danke
      kommentiert von Lotte am 9. Mar 2011 um 21:54

    • Denke schon; würde mich auf jeden Fall mal mit denen auseinandersetzen. So ist das ja kein Zustand! Kann ja nicht sein, dass die Mutter Ihre Interesse vor die Interessen des Kindes stellt.. könnte mich stundenlang über solche Leute aufregen!! Man sollte der Mutter vor allem mal ins Gewissen reden!
      kommentiert von davidguetta am 12. Mar 2011 um 18:26

    • So ein Blödsinn. Hier geht es um die Kinder, die beide Elternteile wollen!
      kommentiert von Bübi am 13. May 2012 um 15:25


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