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versorgungsausgleich
Wichtige Anfragen:
1. Meiner geschiedenen kenianischen Ehefrau wurden bei unserer Scheidung in 2005 nach 4 Ehejahren plus 1 Trennungsjahr „aus altersgründen“ ein Versorgungsausgleichs-Anspruch auf ca. 80,- Euro zugesprochen.
2. Sie hat aber in der Bundesrepublik vorher nie Rentenbeiträge eingezahlt Erst in 2004 kamen Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung und Pflichtbeitragszeiten der ARGE zur Anrechnung
3. Es wurden ihr sogar noch Schwangerschaft/Mutterschutz –Zeiten von 1983 in Kenia aus erster Ehe angerechnet.
4. Ich selbst bin seit einem Jahr in Vollrente und es wird mir bereits der Versorgungsausgleich abgezogen, obwohl die Ex-Frau noch viele Jahre bis zur Rente hat.
Fragen: ..was bedeutet : „aus altersgründen“ ?
Und wieso werden Null Einzahlungen als fiktive Zahlungen berechnet ?
Und wieso werden fremde Kinder angerechnet ?
Was passiert mit meinem Geldsofortabzug vom VAG ?
Wer kann darauf Antwort geben , wer ist da der richtigeAnsprechpartner , wo kann man Einspruch einlegen und wo kann man sich beschweren ?
Bitte um eine kurze Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
- Gefragt von redhans am 14. Jan 2011 um 19:05
- Schlagwörter: Rente Geldsofortabzug Rente Nulleinzahlungen