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Bin ich als Umschüler (ALG1) Arbeitslosenversicherungspflichtig ?
Hallo,
ich würde gerne erfahren, ob ich als Umschüler und Bezieher von ALG 1 Arbeitslosenversicherungspflichtig bin.
Hintergrund meiner Frage ist ein Härtefallantrag (Zahnersatz)der von meiner Krankenkasse abgewiesen wurde.
Ich erhalte montl. 849,- € Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Die KK hat diesen Betrag auf´s "Brutto" hochgerechnet und ist auf 1080,-€ gekommen, womit ich geringfügig (60,-€) ÜBER der Bemessungsgrenze liege.
Die Kalkulation der KK beinhaltet 203,43 € Arbeitslosenversicherung, was die Höhe des Bruttoeinkommens natürlich beachtlich hoch treibt.
Mir stellt sich die Frage, ob ich überhaupt Arbeitslosenversicherung zahle
Wenn nicht, habe ich ein Verständnisproblem, weshalb mir dies auf meine Bezüge angerechnet werden und somit natürlich auch über der Bemessungsgrenze liege.
Ich habe nunmehr erstmal Widerspruch eingelegt und mich bei der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur erkundigt. Doch diese ist nicht in der Lage, mir zu sagen wie hoch meine Bruttobezüge sind, da es heißt "Netto wie Brutto"
Kann mir hierzu jemand etwas sagen ?
Würde mir sehr weiterhelfen.
Herzlichen Dank im Voraus
Ferret- Gefragt von Ferret am 8. Feb 2011 um 11:31
- Schlagwörter: Arbeitslosenversicherungspflichtig Arbeitslosengeld 1