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  • almendrina
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    Ende eines Vertrags im Fitnessstudio

    Im Vertrag eines Fitnessstudios steht \"Bei Vertragsauflösung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben\". Der Vertrag begann am 01.04.09 und lief über 24 Monate. Ferner steht im Vertrag \"Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten - möglichst per Einschreiben - schriftlich gekündigt wird.\" Nun die Frage: Ist bei fristgerechter Kündigung zum regulären Ablauf des Vertrags die Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR rechtlich tragbar?

    Gefragt von almendrina am 22. Mar 2011 um 13:50
    Schlagwörter: Fitnessstudio Ende der Vertragslaufzeit Bearbeitungsgebühr bei Auflösung 

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