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Ende eines Vertrags im Fitnessstudio
Im Vertrag eines Fitnessstudios steht \"Bei Vertragsauflösung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben\". Der Vertrag begann am 01.04.09 und lief über 24 Monate. Ferner steht im Vertrag \"Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten - möglichst per Einschreiben - schriftlich gekündigt wird.\" Nun die Frage: Ist bei fristgerechter Kündigung zum regulären Ablauf des Vertrags die Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR rechtlich tragbar?
- Gefragt von almendrina am 22. Mar 2011 um 13:50
- Schlagwörter: Fitnessstudio Ende der Vertragslaufzeit Bearbeitungsgebühr bei Auflösung
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definitiv nicht.
- Beantwortet von stylewars
am 22. Mar 2011 um 21:14
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- Beantwortet von stylewars
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Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn der Vertrag endet, wird er nicht aufgelöst. Auflösung wäre meiner Ansicht nach sowas wie vorzeitige Beendigung wegen Umzug oder Krankheit o.ä.
Bearbeitungsgebühren bei Vertragsende erscheint mir fast Sittenwidrig.
Gruß
C'- Beantwortet von Blaffi am 23. Mar 2011 um 17:31
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