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aktienoptionen im insolvenzverfahren
hallo,
frau x x hat im jahr 2001 und 2002 vom arbeitgeber mitarbeiteroptionen geschenkt bekommen, diese wurden dann im juli 04 und juli 05 in einem depot zugeteillt.
frau x hat im märz 2004 einen insolvenzantrag gestellt und im juni 2004 wurde das insolvenzverfahren eröffnet. leider wußte frau x beim antrag nicht, das diese optionen auch verkauft werden dürfen, sie dachte sie hat damit die befugnis aktien von dem arbeitgeber zu kaufen. sie hat es nicht als vermögen im insolvenzantrag angegeben. die restschuldbefreiung wurde mit beschluß im august 2010 erteilt. die aktienoptionen sind nur höchstpersönlich zu handeln, es kann nicht auf dritte übertragen, verschenkt oder verliehen werden.
frage:
1.
ab wann sind die optionen als vermögen anzugeben, ab jahr der schenkung oder ab zuteillungsjahr?
2.
kann freu x die restschuldbefreiung wegen falschangabem im vermögen versagt werden nachträglich?
3.
wenn die optionen nicht an dritte übertragbar sind, hätte der treuhänder die pfänden können, oder frau x dazu auffordern können diese zu verkaufen?
vielen dank für ihre antworten
- Gefragt von fraux am 21. May 526 um 13:09
- Schlagwörter: insolvenz atienoptionen
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Hallo Fraux,
das ist aber ein sehr spezielles Problem. Ich fürchte mal, das sich hierim Forum keiner finden wird, der dir da eine vernünftige Antwort geben kann. Anscheinend geht es ja auch ordentlich Geld. Da würde ich mal lieber mich an einen Anwalt wenden. Immerhin kannst du das ja gleich hier auf der Seite machen, http://www.recht-gehabt.de/rechtsauskunft/ . Aber hier auf eine Antwort zu warten, dürfte wohl eher weniger erfolgsversprechend sein. Jedenfalls nach meiner Erfahrung hier ;-)
Viel Erfolg!- Beantwortet von Peter H.
am 21. May 3328 um 13:10
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- Beantwortet von Peter H.
hallo,
danke für ihre antwort, werde mal einen besuch beim anwalt machen.
schönes wochenende
kommentiert von fraux am 2. Jul 2011 um 15:42