JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
frage zu einem schufa eintrag von e-plus aus dem jahre 2003
durch die schufa bin ich auf eine offene forderung aus dem jahr 2003 von e-plus aufmerksam geworden. der vertrag aus dem die schulden stammen ist von 1999.
im glauben, dass ich diese allerdings schon längst bezahlt habe, rief ich bei e-plus an, die mir mitteilten, dass die besagte forderung damals an das real inkasso unternehmen ( ra fülleborn) abgetreten worden sei.
bei dem anschließenden telefonat am 8.11 mit dem callcenter des inkasso unternehmens sagte man mir, die forderung sei noch offen und beliefe sich mittlerweile auf ca 350€. daufhin merkte ich an es sei auch von seiten des inkasso unternehmens nicht korrekt gewesen sich bei all die jahre über nicht zu melden und nun auch noch zinsen und ähnliches zu fordern. daraufhin machte mir die dame am telefon das angebot, ich solle binnen 14 tagen 244€ ( das wären 80 % der gesamten forderung) auf das konnto des rechtsanwaltes fülleborn überweisen und die angelegenheit sei vom tisch. desweiterem läge wohl auch ein vollstreckungsbescheid vor, den man mir auch zusenden könnte. ich erbat mir gedenkzeit und rief einen tag später erneut an.
ich sagte der dame am telefon, dass ich prinzipiell mit dem "vergleich" einverstanden sei, und sie solle mir doch bitte den vergleich, den vollstreckungsbescheid und die einwilligung zur löschung aus der schufa zuschicken. die dame meinte daraufhin nur zu mir, es gäbe seitens des unternehmens keine einwilligung zur löschung des vermerks, nur ein erledigt vermerk wenn ich zahlen würde daraufhin bat ich um rückruf durch eine vorgesetzte. dieser kam bis jetzt nicht. auch sei an dieser stelle angemerkt, das real inkasso immer noch nicht meine neue adresse hat sondern immer noch die von vor sehs bzw sieben jahren,
nach dem letzten gepräch habe ich dann mal internet ein wenig über dieses inkasso unternehmen recherchiert und festgestellt, dass dies unternehmen wohl "umstritten" ist und auch bei akte2010 über dieses unternehmen berichtet wurde.
zu meiner größten überraschung, ist am 11.11.10 ein erledigungsvermerk vom 8.11.10 bei der schufa zu finden.
nun würde ich natürlich gerne wissen, was die experten mir in diesem fall raten würden. sollte dort noch eine forderung offen sein, hab ich natürlich keine lust, daß mein schuldenberg durch zinsen unw, weiter ansteigt. soll ich mich noch mal persönlich an das inkasso unternehmen wenden? soll ich einen anwalt einschalten oder soll ich die sache auf sich beruhen lassen?
mich würde weitehin sehr interessieren aus welchem grund das inkasso unternehmen ein erledigungsvermerk an die schufa sendet obwohl noch nichts bezahlt ist. für mich ist das (fast) ein schuldeingeständniss, dass sie wohl einen fehler begangen haben.
bin über jede hilfe sehr dankbar...- Gefragt von Anonymer Nutzer am 12. Nov 2010 um 08:38
- Schlagwörter: schufa real inkasso e-plus
-
Hallo Cascadeur!
Erst einmal zu dem Satz "was die experten mir in diesem fall raten würden": Hier sind keine "Experten" unterwegs... höchstens selbsternannte ;-) Wenn du einen Expertenrat haben willst, dann musst du schon den Anwalt fragen... wir tauschen uns hier nur über unsere Erfahrungen aus.
Ansonsten würde ich mal vermuten, dass da sicherlich eine Forderung offen war aber anscheinend das nicht weiter verfolgt wurde, weil du zwischenzeitlich umgezogen warst und man die neue Adresse nicht hatte. Der Vollstreckungsbescheid liegt ja bei denen schon schließlich in der Schublade. Ich würde übrigens ab sofort nur noch schriftlich mit dem Inkassounternehmen kommunizieren: Stell dir mal vor, die bieten dir an 288€ zu zahlen, du machst das und hinterher kommen sie an und wollen den Rest haben. Dann würdest DU sagen: Aber Sie haben mir doch am Telefon einen Vergleich angeboten. Und dann sagen DIE nachher.. nö... wir haben nie telefoniert... beweisen Sie das erst mal... und die Zahlung der 288€ ist ja ein Schuldeingeständnis... jetzt hätten wir gerne auch noch mal den Rest... insofern alle Aussagen schriftlich geben lassen, gerade wenn das Unternehmen nciht als sehr seriös bekannt ist.
Ansonsten würde ich vllt erst mal die Finger still halten. Schließlich haste doch dein Ziel schon erreicht, der Erledigtvermerk ist bei der Schufa drin... abwarten, ob das Inkassounternehmen sich noch mal meldet...
Viel Erfolg!- Beantwortet von itzlbitzl am 12. Nov 2010 um 08:52
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Die Frage ist überhaupt schon, ob eine Übermittlung an die Schufa zulässig war... vgl. hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-inkasso/droht-ein-schufaeintrag-beim-inkassoverfahren.html
- Beantwortet von Tristan
am 12. Nov 2010 um 08:56
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Tristan