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ANTWORTEN (1)
  • nuxx
    0 0

    Wie meinst du das, wie verfahren werden kann? Wenn Dein frührer Lebenspartner dieses Schreiben hat, dann kann er jederzeit das Grundstück von Dir verlangen. Dann bist Du es doch los und musst Dich nicht mehr um die Unterhaltung kümmern. Irgendwie verstehe ich die Frage nicht ganz...

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 7. Sep 2010 um 08:35
    Kommentare (1)
    • Hm, ist auch verzwickt. Er verweigert jede Post und Kontakt. und er wird es mit den Sicherungshypotheken auch nicht übernehmen, nutzt es aber seit Jahren. (ich bin weggezogen). Ich versteh nur nicht, wieso eine Bank Sicherungshypotheken einfach löscht ohne Gegenleistung - die Kredite sind Teil meiner Insolvenz - das Grundstück aber rausgenommen?
      Was kann man jetzt tun, um das Grundstück loszuwerden, z.B. der Gemeinde zu überlassen?

      kommentiert von kleiner lurch am 7. Sep 2010 um 18:49


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