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FRAGE
  • goldengel_77
    0 0

    Insolvenz+ Stadtwerke

    Guten Morgen ihr lieben, habe eine ganz wichtige Frage und freue mich auf antworten.
    Also das Problem, ich bin Untermieterin in einem 1 Familienhaus, mein Vermieter ist Hauptmieter des Hauses, wohnt aber nicht mehr in dem Haus,das heisst ich wohne dort mit meinen Kindern.
    Mein Vermieter hat bei Stadtwerke eine Rechnung offen von Strom ,Gas und Wasser.Die auch mal nicht eben einfach so zu begleichen ist..Wobei die Wasserkostenrechnung nicht das Hauptproblem ist,sondern Strom und Gas rechnung da ist eine Jahresrechnung drin und die Stadtwerke hatte eine ratenzahlung abgelehnt.Der Hauptmieter des Hauses bzw. mein Vermieter hat Insolvenz beantragt,vor 1 Woche kam ein Brief das sie das Wasser absperren wollen da sie an Strom und Gas nicht dran kommen da ein neuer Versorger von Strom und Gas vorhanden ist deswegen wollen die das Wasser sperren!
    Nur was mache ich wenn die das sperren_? habe 3 Kinder ich kann doch nicht ohne Wasser da stehen.
    Ich war bei der Stadtwerke um es auf mich anzumelden,aber die Stadtwerke sagte zu mir das würde nicht gehen da ich nur Untermieterin bin!
    So mein Vermieter hat mir mitgeteilt gestern das seine Insolvenz eröffnet ist er hat gestern den Beschluss bekommen,und nächste Woche wollte die Stadtwerke ja sperren.
    jetzt meine Frage dürfen die Stadtwerke nächste Woche das Wasser sperren trotz das ein urteil da ist bzw. der Beschluss das Insolvenz eröffnet ist?

    Gefragt von goldengel_77 am 19. Nov 2010 um 07:01
    Schlagwörter: Insolvenz Stadtwerke sperren wasser 

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ANTWORTEN (3)
  • nuxx
    0 0

    Vielleicht solltest du mal mit dem Insolvenzverwalter reden? Der kann vielleicht bei den Stadtwerken was erreichen? Ansonsten eine ganz schön verfahrene Situation... wenn du Pech hast müsst ihr sowieso bald ausziehen weil es sein könnte dass das Haus versteigert wird um die Schulden zu bezahlen.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 19. Nov 2010 um 10:10
    Kommentare (1)
    • Hallo erstmal danke für die antwort aber es ist nicht das haus von meinem vermieter sondern es gibt noch einen eigentümer und der hat nichts mit den offenen rechnungen der stadtwerke zu tun, sondern mein vermieter der ja auch nur hauptmieter ist und ich nur untermieter
      kommentiert von goldengel_77 am 19. Nov 2010 um 12:49


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  • kraftfahrzeug
    0 0

    Dann geh doch zum Eigentümer. Der kann sich ja bei den Stadtwerken anmelden und du zahslt dann das Geld direkt an ihn, wenn man dich nicht als Untermieter anmelden mag. Oder du sprichst mit dem Eigentümer ob er die Wohnung jetzt nicht direkt an dich vermieten mag, dann kannst du das dochj auch anmelden.

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 19. Nov 2010 um 13:25

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  • brilli20
    0 0

    Widerspruch gegen die Sperrung einlegen und darauf hinweisen, dass die Grundversorger (Strom, Wasser) gesetzlich dazu verpflichtet sind jede Wohnun gmit Strom und Wasser zu versorgen und deutlich machen, dass du da noch wohnst und Kinder hast (Härtefall) und sie dir nicht einfach das Wasser abdrehen können.

    Beantwortet von brilli20 am 21. Nov 2010 um 11:58

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