JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
Antwort melden
ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Wenn es sich dabei um einen neuen Gläubiger handelt und um eine Sache, welche nicht Bestandteil der bereits vorhandenen Insolvenz ist, können Sie die Insolvenz verlieren.
    Ein bereits vorhandener Gläubiger muss dazu aber einen Antrag stellen, also auch Wind von der Sache bekommen. Zudem kann natürlich auch in Abhängigkeit von der Höhe der neuen Verschuldung vom Gericht über eine Beendigung der Insolvenz entscheiden.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 28. Mar 2011 um 17:01

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑