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  • herrfischer
    0 0

    Abmahnung von 2. Kanzlei für das selbe Album???

    Hallo Zusammen,

    ich habe neulich eine Abmahnung wegen des Downloads eines Liedes auf dem Sampler Bravo Hits 70 bekommen. Daraufhin habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnet (den ganzen Sampler betreffend) und mich mit der Kanzlei über die Summe die zu zahlen ist geeinigt.
    So weit so gut.

    Jetzt bekomme ich heute eine Abmahnung einer ANDEREN Kanzlei. Diese möchte nun das selbe Spiel spielen und mahnt mich wegen des selben Samplers aber eines anderen Songs ab.

    Nun meine Frage: kann ich jetzt wegen jedes Songs auf dem Sampler abgemahnt werden solange es nur eine andere Kanzlei tut?

    Danke für eine Rückmeldung.

    Grüße
    Fischer

    Gefragt von herrfischer am 8. Mar 2011 um 22:23
    Schlagwörter: Abmahnung selbes Album 

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ANTWORTEN (4)
  • Pierrot
    0 1
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Soweit ich das beurteilen kann - Nein kann Sie nicht. Schuld wurde beglichen und ist somit nicht mehr haltbar. #Aasgeierkanzleien die wahren Opfer.

    Beantwortet von Pierrot am 9. Mar 2011 um 08:16

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  • seppel
    0 0

    Die doppelte Abmahnung ist keineswegs unzulässig.
    Die Datei, welche von Ihnen herunter geladen wurde, enthält Musiktitel unterschiedlicher Plattenfirmen und unterschiedlicher Interpreten. Die Plattenfirmen und die Interpreten beauftragen unterschiedliche Kanzlein.
    Da hilft nur eine modifizierte Unterlassungserklärung, in der auch angegeben wurde, dass eine doppelte oder auch vielfache Abmahnung nicht mehr stattfinden kann.
    Es könnte durchaus passieren, dass Sie noch weitere Abmahnungen erhalten, nämlich von all denen, die auch in dem Paket enthalten sind/waren.
    Ein Weg zum Fachanwalt oder zumindest die Beratung durch solch einen ist absolut unumgänglich, da jeder Fall unterschiedlich zu bewerten ist und individuell entschieden werden muss.
    Kleiner TIP für die Zukunft: Kein Filesharing mehr nutzen, stattdessen legale Dienste wie musicload oder Napster nutzen. Die heutigen Kosten sind lange nicht mehr so hoch wie noch vor Jahren und allemale günstiger als eine oder gar mehrere Abmahnungen.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 9. Mar 2011 um 15:59
    Kommentare (1)
    • Lieber Seppel,

      nett gemeint aber:
      1. habe ich eine modifizierte und auf den ganzen Sampler ausgedehnte UE unterzeichnet

      2. Helfen die Kommentare man solle lieber legal Musik erwerben keinem weiter.

      Danke schön trotzdem. Ich denke ich werde erneut in den sauren Apfel beißen müssen und hoffe de anderen kommen nicht nach und nach auch noch. Auf dem Sampler sind immerhin 30 Songs drauf :-((.

      Wobei ich mir nicht vorstellen kann von all denen abgemahnt werden zu können.
      kommentiert von herrfischer am 10. Mar 2011 um 08:00


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  • Tristan
    0 0

    Hallo Fischer,

    im Zusammenhang mit dem guten Beitrag von Seppel möchte ich auch auf folgende zwei Produkte aus dem Rechtshop hinweisen:

    Modifzierte Unterlassungserklärung erstellen:
    http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/urheberrecht/modifizierte-unterlassungserklaerung-erstellen/

    Abmahnung Filesharing abwehren:
    http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/urheberrecht/abmahnung-urheberrecht-pruefen/

    Viele Grüße!

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 9. Mar 2011 um 18:59

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  • nuxx
    0 0

    Hallo Herr Fischer,

    das Problem ist hier wohl, dass die Unterlassungserklärung immer nur gegenüber demjenigen gelten kann, gegenüber dem sie abgegeben wurde. Nur weil Sie Person X gegenüber ein Unterlassen schulden, gilt das mir gegenüber noch lange nicht...

    Vielleicht gibts aber ja auch juristische Lücken, das würde ich mal prüfen lassen.

    Mfg

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 10. Mar 2011 um 08:10
    Kommentare (1)

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