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  • holzlöffel
    1 0

    Comic Bilder bei Facebook: ist das eine urheberrechtsverletzung? Droht eine Abmahnung?

    Hallo Leute! Momentan stellen alle möglichen Leute bei Facebook Comicbilder von den "Helden der Kindheit" ein also beispielsweise von Alice im Wunderland, Samson aus der Sesamstraße etc. Wir haben uns heute auf der Arbeit darüber unterhalten, ob das überhaupt zulässig ist. Mus sich nicht die Urheberrechte achten?

    Droht jetzt eine Klage? Ich hatte auch für 2 Tage so ein Foto drin.

    Danke für alle Antworten!

    Gefragt von holzlöffel am 19. Nov 2010 um 17:46
    Schlagwörter: facebook comic-bilder abmahnung klage urheberrecht 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Dieses Thema wird im Internet und in den Medien ausgiebig diskutiert.
    Punkt 1: Die verwendeten Bilder sind in den meisten Fällen Abbildungen von geschützen Comic Figuren. Demnach darf man das Bild nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Urheberrechtinhaber oder dessen Vertreter veröffentlichen. Die Profilbilder bei Facebook sind aber (nicht alle) öffentlich zugänglich. Demnach wäre ein Urheberrechtlich geschütztes Bild als Profilbild ohne Genehmigung ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Und dies betrifft die Breite Masse.
    Dies zur eigentlichen rechtlichen Grundlage.

    Punkt 2: Eine Abmahnwelle wird voraussichtlich nicht stattfinden, da sich diese Aktion in einem zeitlich begrenzten Rahmen befindet und der eigentliche Zweck keine Geldeinnahmen bringt. Zudem wird hier kostenlos Werbung für die Comicfugur gemacht. Der wirtschaftliche Schaden gegenüber den Urheberrechtinhabern hällt sich somit in Grenzen udn Rechtsexperten sehen darin nicht zwingend Reaktionsbedarf der Urheberrechtinhaber gegenüber der Facebook Nutzer.

    Punkt 3: Personen, welche das Bild eingestellt haben, unabhängig von der Dauer, können auch nachträglich dafür belangt werden.

    Alles in Allem muss aber erstmal eine solche Nutzung nachgewiesen werden. Wer sein Bild wieder gelöscht hat (also nicht nur wecheln, sondern auch löschen... mit dem Wechel ist das Bild weiterhin in der Galerie unter Profilbilder zugänglich und muss vom Nutzer explizit gelöscht werden) hat seine Pflicht dem Urheberrecht nach zu kommen getan.

    Eine Garantie für eine nicht erfolgende Abmahnung können aber nur die Urheberrechtinhaber geben.

    Weder Juristen noch ambitionierte Leihen können darüber urteilen, ob der Rechteinhaber eine Abmahnung schreiben wird.

    MFG, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 19. Nov 2010 um 18:04

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  • joghil
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