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hilfe habe angst
was tun wenn man von seinem ex partner in amatör viedeos reingestellt wurde und eine drohung ausgesprochen wurde habe angs zur polizei zu gehen
- Gefragt von Anonymer Nutzer am 18. Jul 2011 um 20:45
- Schlagwörter: amatör angst
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es kommt immer darauf an wo er die videos reingestellt hat
- Beantwortet von Anonymer Nutzer am 18. Jul 2011 um 21:25
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Hallo erst mal. Angst ist Scheiße, aber wenn du nichts dagegen machst. Ist auch sehr schlecht somit weiß er mit dir kann er machen was er will. Denn es könnte sein, dass die Attacken leider noch schlimmer werden , bei nichts dagegen tun. Erst mal ist die Frage, ist dein Freund in einer organisierten Gruppe, wie z. B. Rechte o. Rocker Organisation ?? Dann, ist es so, dass du , die Polizei einschallten musst. Ich hoffe du hast gute Freunde,die dir auch beistehen. Generell gilt der Rat, wenn auch damit gedroht wird, wenn du da hingehst zur Polizei, dann erst Recht.Oft sind es Dinge die dann mit der Zeit nachlassen, wenn er nur alleine ist und Gekränkt. Aber oft auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Das spielen sehr viel Faktoren oft mit, wie, z.B. Arbeitslos - Trinker u....... Gehe, zur Polizei mit dem Video oder sage wo Sie dieses finden können und sich ansehen können. Denn daraus lässt sich oft schon sehr viel Schließen auf das verhalten hin. Da wird dir auch dann gesagt, wie du dich weiterhin verhalten sollst, da gibt es Hilfe... Da wird dir dann auch geraten ob du eine Anzeige machen solltest oder das er dich auf EINEN gewissen ABSTAND sich nicht nicht mehr nähern darf. Und mache auch deine Ängste der Polizei deutlich klar. Wenn du bei der Polizei das Gefühl hast, die nehmen dieses nicht ganz so ernst. Dann bring dieses zum Ausdruck oder gehe zu einer anderen größeren Dienststelle. Die Videos, wie der eine Kollege dir Geantwortet hatte, es kommt immer darauf an , wo es eingestellt wurde ?? Oft kann man es eben nur mit Hilfe der Polizei und dort, wo es Eingestellt wurde Löschen lassen ??? Aber dann ist dir ja noch nicht geholfen. OK.
- Beantwortet von schlauerle am 19. Jul 2011 um 05:55
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Hallo Eiskristal,
grundsätzlich hat jede Person das Recht auf das eigene Bild oder Video.
Dabei sind aber Regeln zu beachten.
1. Der Kontext/Inhalt steht nicht in einem öffentlichen Zusammenhang (z.B. bei einer Aufzeichnung eines Musikkonzertes) und die betroffene(n) Person(en) stehen im Mittelpunkt.
2. Es wurde keine Abtrittserklärung bezüglich dieses Rechts unterschrieben.
Sind diese Kriterien erfüllt, kann man dieses Recht für sich in Anspruch nehmen und eine Löschung der Medien verlangen.
Wenn der Veröffentlicher diesem Anspruch nicht nach kommt, kann man diese Löschung nur durch einen Anwalt oder der Staatsanwaltschaft geltend machen.
Da der Veröffentlicher Ihnen bereits gedroht hat, ist nicht davon auszugehen, dass dieser die Medien löscht.
Unter dem Gesichtspunkt der Drohung und der vorerst nicht erfolgenden Löschung müssen Sie umgehend einen Anwalt einschalten, oder die Anzeige bei der örtlichen Kriminalpolizei stellen.
Beweise (z.B. Internetadresse des Videos) können die Bearbeitung extrem beschleunigen, auch wenn dadurch weitere Personen das unangenehme Video sehen werden (es wird nicht das erste private Video sein, welches die Beamten zu sehen bekommen).
Lassen Sie sich nicht durch Drohungen verunsichern. Dieses Verhalten beweißt vielmehr, dass der Veröffentlicher sein Unrecht kennt.
Geben Sie unbedingt, egal ob Sie sich für einen Anwalt oder die KriPo entscheiden, die ausgesprochene Drohung an. Geben Sie dabei folgende Punkte an:
1. Datum der Drohung?
2. Uhrzeit der Drohung?
3. Wortlaut (so genau wie möglich) der Drohung?
4. Wo befanden Sie sich zum Zeitpunkt der Drohung?
5. Verwendetes Medium, welches zur Ausprache der Drohung genutzt wurde (z.B. in einem persönlichen mündlichen Gespräch, Telekommunikation Handy/Festnetz, schriftlich Brief/eMail)?
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und drücke Ihnen die Daumen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie sind im Recht, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Seppel- Beantwortet von seppel
am 19. Jul 2011 um 18:38
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- Beantwortet von seppel