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ANTWORTEN (2)
  • nuxx
    0 0

    Wenn du keinen Vertrag geschlossen hast, dann solltest du denen das schreiben und die Zahlung deswegen verweigern: Sie sollen erst mal beweisen, dass du wirklich einen Vertrag abgeschlossen hast. Zur Sicherheit würde ich noch einmal kündigen und dabei klarstellen dass das nur für den Fall erfolgt, dass doch ein Vertrag zustandekam, was du natürlichw eiterhin abstreitest.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 14. Sep 2010 um 07:13

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  • seppel
    0 0

    Vorsicht ist geboten!!!
    Nutzer schließen bei solchen Fällen fast immer einen Vertrag ab. Habe das auch schon oft im eigenen Bekanntenkreis gehabt.
    Solche Verträge werden offtmals unwissentlich abgeschlossen, da das Kleingedruckte nicht gelesen oder aber überlesen wird.
    Beispiel: Es werden auf einer Internetseite verschiedene Dinge zum Download angeboten, welche eine bestimmte Sache verbessern oder schneller machen sollen. Zum Beispiel bei den unzähligen Kino-Seiten, bei denen der "aktuelle und absolut mega schnelle" DivX Player zur "noch besseren" Wiedergabe installiert werden kann/muss. Das ist natürlich totaler blödsinn. Trotzdem klicken viele darauf und müssen sich dann im Zuge des Downloadvorhaben bei einem Anbieter anmelden, der dann auch Gebüren verlangt und in den meisten Fällen auch direkt ein 2 bis 3 Jahresvertrag mit dem Nutzer vereinbart, ohne das der Nutzer das wirklich für voll nimmt. Dann wird natürlich vergessen, innerhalb von 14 Tagen zu kündigen, Mahnungen und eMails vom Anbieter landen im SPAM Ordner, da eMailProvider wie google, gmx etc solche Anbieter bereits als SPAM erkennen. Und dann kommen solche Rechnungen zustande.
    Niemand zockt über eine Mahnung oder über Rechnungen einfach so jemanden ab, zumindest ist das nicht die Regel. In den meisten Fällen ist es eigenes Verschulden der Nutzer, denn sie wissen nicht, dass man den DivX Player oder den AcrobatReader vom Hersteller kostenlos downloaden kann und fallen auf verlockende Anzeigen rein. Das ist misst, aber durchaus gängige Praxis.
    Und wenn da jetzt schon Mahnungen eingehen, dann sind die 14 Tage Kündigungsfrist schon längst abgelaufen. Da bringt auch kein Anwalt etwas. Habe ich selber schon alles miterlebt. Keine Chance.
    Viel Glück.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 14. Sep 2010 um 09:22

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