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  • tombreton
    0 0

    Namensschutz / Domain ?

    Habe eine Domain (Bärenhof) am 2.3.2002 gekauft.
    Unabhängig davon hatte ein Weingut einer Fam. Bähr den Namen Bärenhof eintragen lassen zur Prüfung und später f.d. Namensschutz.
    Der von mir gen. Bärenhof liegt in einem anderen Ort und wurde in Anspruch genommen wg.
    Kunsthandwerk/Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe) zur Hand-Herstellung und Sammlung von Teddybären. Die Idee stammte damals u.a. von meiner Mutter, die auch eine geborene Bähr war aber mit dem Weingut in keinster Weise verbunden ist.
    Zu dem Zeitpunkt des Domainskauf war noch kein Namenschutz beim DPA registriert. Zudem verkauften wir keinen Wein und die Domain selbst wurde auch nie „aktiv“ als HP.
    Nun bekomme ich eine Unterlassungserklärung, Abmahnung und Zahlungsaufforderung sowie die Rückgabe der Domain von den Anwälten des Weingutes.

    Ich persönliche sehe hie keinerlei Rechtsverletzung, bin aber auch juristisch nicht involviert.

    Gefragt von tombreton am 13. Dec 2010 um 13:06
    Schlagwörter: Abmahnung wg. angebl. Domain 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    2 0

    Da es sich hierbei um etwas Größeres handelt und die Sache mit dem Namensschutu nicht ganz so einfach, würde ich an Ihrer Stelle einen Fachanwalt einschalten. Einen Namen noch vor der Schützung genutzt zu haben verhindert nicht die nach der Schützung anstehende Abmahnung. Ein Anwalt kann da sehr weiter helfen.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 13. Dec 2010 um 13:20

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  • Timo E.
    2 0

    Hey tombreton,

    also ich würde das nicht so einfach über mich ergehen lassen. Hab mal was über Marken- und Namensrecht gelesen, wonach wohl gerade die Verkehrsgeltung entscheidend ist.. also nach dem Motto, wer hatte die Domain / Markennamen zuerst und hat dadurch auf sich aufmerksam gemacht.. meist zählt da die direkte Markeintragung nicht mehr überwiegend.
    Da deine Geschichte jedoch nie aktiv wurde, fehlt hier ja anscheinend das Argument der Verkehrsgeltung.. finde es jedoch nicht richtig, gleich mit allen Waffen auf Dich loszugehen, U-Erklärung, Abmahnung und Zahlungsaufforderung! Ist ja nicht so, dass Du die Domain gekauft, um den anderen wettbewerbstechnisch extra im Wege zu stehen und Dich durch Ihren Namen zu bereichern!?

    Würde aber, wie Mr. Seppel meinte, besser nen Medienrechtler direkt konsultieren.. der kann dir da bestimmt Genaueres sagen..

    Gruß

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 13. Dec 2010 um 15:29

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