Sie sind hier: Home » Internetrecht » Referenzen auf der eigenen Homepage

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Nutzer
    0 0

    Referenzen auf der eigenen Homepage

    Sehr geehrte Spezialisten, ich habe folgende Frage:

    Unser Unternehmen hat ein kostenloses Angebot für
    Studenten. Dürfen wir nun auf die Referenz-Seite die Namen der Universitäten der jeweiligen Studenten als Kunden angeben? Wir haben auch Kundengruppen, welche ihr Gehalt vond er Universität beziehen (wissenschaftliche Mitarbeiter, Dozenten, Doktoranden) - diese dürften uns doch das Recht geben, ein kleines Logo der Universität auf unsere Homepage zu integrieren, oder?

    allerbesten Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Maximilian Wohlgemith

    Gefragt von Nutzer am 21. Sep 2010 um 12:13
    Schlagwörter: Referenzen auf der eigenen Homepage 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (3)
  • seppel
    1 0

    Also bei der Veröfefntlichung der Referenzen muss in aller erster Instanz der Datenschutz gewährleistet bleiben.
    Die Veröffentlichung von Namen und zusätzlichen Details unterliegt dem Datenschutz und benötigt deshalb einer Einwilligung der aufzuführenden Personen.
    Diese müssen mit allen veröffentlichten Details einverstanden sein, und zwar schriftlich, damit später keine Klagen eingereicht werden können. Ferner muss natürlich die Art und die Menge der Details abgestimmt werden und von den betroffenen genehmigt werden.
    Da du die Universitäten ebenfalls aufführen möchtest, müssen diese auch zustimmen, da dort nicht einfach nur jemand seinen Arbeitgeber oder seine Universität aufführt, sondern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der allgemeinen Referenz stehen.
    Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützen Logos (CI) wird auf jedenfall benötigt und diese kannst du nicht von den Mitarbeitern sondern von der Universität / der Institution selbst erhalten, den die Mitarbeiter können ja nicht für Ihren Arbeitgeber Entscheidungen treffen.

    MGF, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 21. Sep 2010 um 13:47
    Kommentare (1)
    • Daanke schön für die schnelle Antwort!

      Ich würde lediglich das Logo der Uni einsetzen und keinen Einblick in das jeweilige Projekt erlauben.. Ich werde diese mal einfach anschreiben!
      kommentiert von Nutzer am 21. Sep 2010 um 14:11


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • Timo E.
    0 0

    Hallo "Nutzer",

    dass wir alles Spezialisten sind, wage ich zu bezweifeln ;) Schliesslich ist das hier ein Forum und keine Onlineberatung :D Ich zumindest würde mich eher als "Hobbyrechtler" definieren..

    Nun zu der Frage:
    So wie ich das weiss, ist es rechtlich unproblematisch Referenzen iFv Firmennamen oder ähnliches zu nennen. Bei Logos wird die Sache jedoch erheblich brenzliger, da Logos im Allgemeinen den Urheber- und/oder Markenrechten unterliegen. Demnach bedarf es zur Veröffentlichung der Einwilligung des Urhebers / Markeninhabers...

    Ich würde die Universitäten einfach anschreiben und diesen den Fall schildern. Denke nicht, dass diese was dagegen einwenden würden, wenn sie deren Logo(s) verwenden. Schliesslich sind diese auch bei den meisten Unis als Download auf der Startseite available..

    Gruß
    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 21. Sep 2010 um 13:33
    Kommentare (2)
    • Danke für die Antwort, Timo!

      Das stimmt, dass die Logos geschützte Marken sind, aber das sind ja eigentlich auch die jeweiligen Namen der Unis.. Ich als Laie hätte gedacht, dass eine Liste mit den Logos ungefähr auch dem Lebenslauf entspricht - dort führt man ja auch aus, für welche Unternehmenman tätig war, welche also auch quasi als Kunden angesehen werden können. Schwieerisch.. Eventuell schreibe ich tatsächlich die Universitäten mal an, mal schauen. Vielen Dank!
      kommentiert von Nutzer am 21. Sep 2010 um 14:13

    • Immer wieder gern ;)
      kommentiert von Timo E.Silber-Rechtler am 21. Sep 2010 um 16:09


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • stylewars
    0 0

    Tachsen!

    Würde dem Timo da auch recht geben.. Logos einfach auf die Website zu stellen, halte ich für sehr gewagt.. Denn nur weil man Mitarbeiter hat, die dort studieren oder studiert haben, heisst das ja noch nicht, dass man dadurch auch zugleich ein Anrecht an der Marke oder dem Urheberrecht erhält, hm?

    Anfragen kostet ja nix.

    So far!

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 21. Sep 2010 um 13:36

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑