Sie sind hier: Home » Internetrecht » Schwarzarbeiter im Netz // Impressumsrecht

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Rotwang
    1 0

    Schwarzarbeiter im Netz // Impressumsrecht

    Hallo! Ich betreibe nun schon seit einigen Jahren ein Gewerbe, zahle Steuern und biete meine Dienstleitung auch über das Internet an. Und mich ärgert es sehr das es einige meiner Konkurrenten das gleichte tun - allerdings ohne Gewerbeschein und ohne Steuern zu zahlen - sprich in SCHWARZARBEIT - dazu kommt noch das machne dieser Kanidaten Sozial-Leistungen vom Staat (ALG / Harz4) entgegen nehmen, die letzten Endes ja auch noch von Steuerzahlern, wie mir, finanziert werden. Wieter können solche Leute meine Preise locker unterbieten, schaden quasi der ganzen Berufsgruppe und ruinieren Ruf, Qualität und Preisgestaltung. Jetzt zur eigentlichen Frage:

    Kann ich am Impressum erkennen, das jemand seine Einnahmen nicht nur in Schwarzarbeit einnimmt?

    (Name, Adresse, Tele kann ja jeder angeben... UST-ID und Wirtschafts ID hat ja nicht jeder und muss diese dann auch nicht angeben und eine "Steuernummer gehört auf gar keinen Fall ins Impressum" wie ich hier gelesen habe...

    Gefragt von Rotwang am 21. May 9725 um 13:12
    Schlagwörter: Steuernummer Schwarzarbeit UST-ID Impressum 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (2)
  • schlauerle
    1 0

    Hallo Rotwang, ich bin kein Experte dafür. Aber ich hatte mich mit dieser Sache auch schon befast gehabt. Bin aus Gesundheitsgründen auch ein Hartz 4 ler geworden. Bin Hobby Maler und versuche auch meinen Stand zu verbessern, wie es die Möglichkeiten eben zulassen. Finde , wie auch Sie dieses Leute , wo dieses so betreiben, wie beschreiben als Sch....Es ist nur so, dass man bis 160 Euro ohneweiteres dazu verdienen darf. Aber, es wird ja auch ausgenutzt und ich oft schwer zu Beweisen, da die Rechnung/Belg oft vom Kunden auch so ausgestellt wird. Leider. und das andere Geld oft so bezahlt wird. Wenn Sie als ehrlicher Mann einen Verdacht dazu oder sogar einen Beis haben. Sofort dieses bei der Polizei / Arbeitsamt als Verdacht melden. Dann habe ich mich mal Erkundigt , wegen einer Internetseite um meine Dinge auch anzubieten. Da, wurde mir von einem PC-Fachmann gesagt. Diese Dinge werden eigentlich von keinem goß Geprüft. Aber, es muss die Steuer Nr. so auch der zuständige Gerichtsstand mit aufgeführt werden. Und wie Sie ja wissen , dann ist es auch ein gemeldetes Gewerbe. Aber , auch oft sind diese ganzen Angaben, wenn sie dann vorhanden sind, auch von wo Kopiert oder Abgeschrieben von einer richtigen Firma. Wie gesagt, es gibt nicht mal da eine Garantie dafür. Was ich an ihrer Stelle machen würde, was bei einer Internet Abzocke bemerkt hatte. Ist, dass ich genau dieses Gericht, wo angegeben war angeschrieben hatte, wie auch das Finanzamt. Und die Seite sogar mit dem richtigen Richter Namen angegeben war und dort schon Bescheid wussten. Also, fragen Sie oder schreiben/ mitteilen, Sie die Innung - Arbeitsamt - Gericht - Polizei,Zoll u. Finanzamt nach und teilen einen Verdacht mit. Nur so, kann man dieses anscheid Stoppen und der Sache nachgehen..............!! Ich hoffe, ich konnte ihnen hier etwas weiterhelfen........

    Beantwortet von schlauerle am 21. May 4044 um 13:12

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • seppel
    0 0

    Hallo Rotwang,

    die Angabe der UStID und/oder WirtschaftsID ist zur Zeit freiwillig.
    Diese Angaben müssen verpflichtend auf einer Rechnung angegeben werden. Das Impressum einer Internetseite bleibt von dieser Pflicht unberührt.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 21. May 2488 um 13:12

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑