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  • peter234
    0 0

    Übliches Honrorar für AGB

    Hallo, da ich das erste mal eine website publiziere, wollte ich mal fragen, was bei Anwälten ein übliches Honorar ist, um einem die AGB; Nutzungsbedingungen und Impressum zu schreiben? Wo finde ich geeignete Anwälte? Gibt es da eine Online Lösung?
    Was mich auch noch interessiert, was passiert, wenn man trotzdem abgemahnt wird, gibt es da eine garantie seitens des anwalts? Danke für die Hilfe.

    Gefragt von peter234 am 2. Feb 2011 um 15:41
    Schlagwörter: agb impressum anwalt honorar 

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ANTWORTEN (2)
  • Tristan
    2 0

    Hallo Peter,

    da kann ich dir sogar relativ schnell weiterhelfen. Wir werden Ende dieser Woche einen neuen Bereich online stellen, der sich "Rechtshop" nennt. Dort bieten Anwälte Ihre Beratungsleistungen zum Festpreis an. Das bedeutet also, dass man volle Kostensicherheit hat und weiß, was man für sein Geld bekommt. Einer der teilnehmenden Anwälte wird auch das Produkt "Onlineshop rechtssicher machen (AGB, Widerrufsbelehrung etc.)" anbieten. Der Preis ist momentan auf 1.046,00 (inkl. MwSt.) angegeben. Dazu gehört aber auch folgende Leistungen, die ich einmal aus der Beschreibung des Anwaltes zitieren möchte.

    Solltest Du Interesse an diesem Produkt haben, so wirst Du es wahrscheinlich ab Freitag buchen können. Soll ich Dir noch einmal Bescheid geben sobald die Produkte online sind?

    Beschreibung des Anwaltes:
    "Sichern Sie Ihren Onlineshop ab

    Ich erstelle für Ihren Onlineshop die AGB und alle erforderlichen Verbraucherinformationen und Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr.

    Beim Betrieb eines Onlineshops lauern v iele rechtliche Fallstricke. Ein unvollständiges Impressum, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können dazu führen, dass Sie abgemahnt werden.

    Meine Leistungen:

    - Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Sie erhalten für Verbraucher abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    - Erstellen sämtlicher Pflichtinformationen
    (wie Widerrufsbelehrung, Vertragsschluss, Versandkosten)

    - Erstellen von Impressum und Datenschutzerklärung

    - Beratung bei Kennzeichnungspflichten
    (z.B. bei Verpackungen, Elektrogeräten, Batterien, "weiße Ware", Textilien, Spielzeug)

    - Überprüfen von Werbe- und Preisangaben

    - Überprüfen des Bestellvorgangs / Testkauf
    Fallstricke lauern insbesondere während des Bestellvorgangs. In Abstimmung mit Ihrem Webmaster gebe ich Ihnen Empfehlungen, wie Sie den Bestellvorgang optimieren und führe einen Testkauf durch.

    - Berücksichtigung von etwaig abgegebenen Unterlassungserklärungen
    Wenn Sie bereits abgemahnt wurden und Unterlassungserklärungen abgegeben haben, werden diese individuell berücksichtigt.

    - Persönlicher Anwalts-Support
    Während des Onlineshop-Audits erhalten Sie kostenlose anwaltliche Beratung zum rechtssicheren Betrieb Ihres Online-Shops.

    - Selbstverständlich: Haftungsübernahme
    Anders als bei nicht-anwaltlichen Anbietern oder Gütesiegeln erhalten Sie eine Haftungsübernahme.

    - Newsletter mit Tipps und aktuellen Urteilen zum E-Commerce

    - Einbindung des Kanzlei-Protection-Logos
    Zeigen Sie mit dem Kanzlei-Logo, dass Ihre Website vom Rechtsanwalt geprüft wurde und den rechtlichen Anforderungen entspricht."

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 2. Feb 2011 um 15:57
    Kommentare (1)
    • Was will man mehr;o)
      kommentiert von davidguetta am 3. Feb 2011 um 19:07


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  • Tristan
    1 0

    Hallo Peter,

    hier findest Du den Link zu dem angekündigten Produkt: "Onlineshop-Rechtssicher machen". Dieses ist ab sofort darüber buchbar.

    http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/internetrecht/onlineshop-rechtssicher-machen-agb-widerrufsbelehrung-etc/

    Mit besten Grüßen,
    Tristan

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 5. Feb 2011 um 12:19

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