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Urheberrecht bei ungeöffnetem Archiv
Ist das Anbieten eines Passwortgeschützen Archivs beim Herunterladen mit Bit. Torrent eine Urheberrechtsverletzung, wenn dabei nicht das geschützte Werk angeboten wird, sondern dies erst nach vollständigem Bezug und der Kenntnis des Passwortes zugänglich gemacht werden kann?
- Gefragt von Hans Istdawer am 9. Jun 2011 um 14:03
- Schlagwörter: mit Bit.Torrent Archive laden BitTorrent
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Was soll diese total dämliche Frage?
Sicher ist auch das illegal.... Sie verstoßen wissentlich gegen das Gesetz und fragen hier öffentlich auch noch total dreist, ob dies ein Verstoß gegen gültige Gesetze ist?
Ich frage mich wirklich wo der liebe Got Hirn verteilt hat. Bei Ihnen scheint die Ausgabe erfolglos gewesen zu sein.- Beantwortet von seppel
am 14. Jun 2011 um 00:28
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- Beantwortet von seppel
Wenn Hirn, dann auch einschalten!
1. Das Herunterladen eines Archives ist kein Rechtsverstoß - egal ob Download gewollt (Filesharing) oder unbeabsichtigt über Anklicken eines Links (Endung xyz.torrent) gestartet!
2. Die Argumentation der Urheber geht davon aus, dass der Inhalt bekannt ist und dem Umstand, dass beim Herunterladen gleichzeitig ein öffentliches Anbieten stattfindet.
3. Gegenargumentation - ich kenne den Inhalt nicht, kann ihn erst feststellen, wenn ich das Archiv bezogen und mit dem richtigen Passwort geöffnet habe. Erst dann bin ich auch im Besitz des urheberrechtlich geschützten Werkes. Breche ich vorher die Verbindung ab oder kenne das Passwort nicht, so erhalte ich keine Kenntnis vom Inhalt.
Der Rechtsverstoß wäre die Mithilfe bei einer Urheberrechtsverletzung, aber macht dies nicht jeder Provider straffrei - ebenfalls in Unkenntnis des Inhaltes?
kommentiert von Hans Istdawer am 16. Jun 2011 um 11:40