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FRAGE
  • Gopal
    0 0

    Urheberrecht Vokabeln

    Hallo zusammen!

    Ich habe mit einigen Freunden eine Website mit einem Vokabeltrainer gegründet. Nun wird es auf dieser Seite auch einen Vokabelpool geben, also einen \"Pool\" in den jeder User seine selbst erstellten Vokabellektionen veröffentlichen kann. Nun wird es unweigerlich dazu kommen, dass mancher User ganze Wörterlektionen aus Sprachlehrbüchern abschreibt und diese Veröffentlicht. Allerdings wird der User ganz klar darauf hingewiesen, dass er keine Lektonen aus Büchern veröffentlichen darf und muss bei der Veröffentlichung auch eine Checkbox bestätigen, dass er damit einverstanden ist. Ausserdem schliessen wir uns in unseren AGB\'s ganz klar von der Erstellung von Lektionen im Pool und der haftung aus und schreiben, dass der User bei einer Klage von einem Verlag selber verantwortlich ist und wir damit nichts zu tun haben.

    Wie ist das rechtlich gesehen? Kann in diesem Falle wirklich nur der User selbst, oder können auch wir als Administratoren von einem Verlag belangt werden?



    Ich danke für eine Antwort!

    Freundliche Grüsse

    Gefragt von Gopal am 30. May 2011 um 22:42
    Schlagwörter: Urheberrecht verlage Internet Vokabeln 

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ANTWORTEN (1)
  • fitz
    0 0

    Hallo Gopal,

    soweit ich weiß, kann man auch als Webseitenbetreiber als sogenannter "Störer" in die Haftung genommen werden. Das hängt wohl irgendwie damit zusammen, wie man die Daten des Nutzers verwendet. Wenn man aber als Störer eingeordnet wird, dann muss man auch zahlen. Es gibt aber wohl eine Möglichkeit, sich zu distanzieren.

    Im zweifel würde ich das lieber erst mal durch einen Anwalt klären lassen. Sonst steht nämlich das gesamte Geschäftsmodell auf wackeligen Beinen... guck doch mal hier: http://www.recht-gehabt.de/rechtsauskunft/

    Viele Grüße,
    Fitz

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 31. May 2011 um 08:01

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