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Verwendung von Veranstaltungslogos- und links
Wir möchten eine kommerzielle Seite mit einer Übersichtsliste zu diversen Veranstaltungen (mit demThema: Auto) ins Leben rufen. Da stellen wir uns die Frage, ob wir Links und Veranstaltungslogos(!) einfach verwenden dürfen. Müssen wir außerdem beim Veranstalter anmelden, dass wir auf seiner Veranstaltung Fotos machen wollen?
- Gefragt von sbrink am 25. Mar 2011 um 18:55
- Schlagwörter: Links Logo Internet Verwendung
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Links dürfen grundsätzlich genutzt werden, solange sie nicht vom Inhalt her gegen bestehende Gesetze verstoßen.
Bei den Logos muss der Inhaber gefragt werden und dies auf jeden Fall schriftlich, da dem Inhaber alleine die Entscheidung über die Verwendung des Logos obliegt.
Zum Thema Fotos: Wenn es eine öffentliche Veranstallung ist, muss eine solche Anmeldung nicht erfolgen. In einem solchen Fall muss der Veranstallter automatisch damit rechnen, dass Fotos gemacht werden. Zudem ist der Veranstallter auf öffentlichen Veranstalltungen gezwungen ein evtl. Fotoverbot frühzeitig und deutlich erkennbar bekannt zu geben.
Aber Vorsicht bei der Veröffentlichung solcher Fotos. Ist bei einem Foto der öffentliche Charakter nicht mehr gegeben, z.B. bei Fotos in denen deutlich Personen, an denen kein öffentliches Interesse besteht, in den Mittelpunkt rücken, müssen die Personen vor der Veröffentlichung um Erlaubnis gebeten werden, da sonst deren Rechte verletzt werden und es im Persönlichkeitsrecht zu teuren Klagen kommen kann.
Beispiel: Sie sind auf der Berlinade und Fotografieren Till Schweiger auf dem Roten Tepich. Bei der Veröffentlichung gibt es keine Probleme.
Fotografieren sie stattdessen eine junge Frau vor einer einfachen Dekoration ist die Berlinade nicht mehr im Mittelpunkt, sondern die Person selber. Da an ihr kein öffentliches Interesse besteht, muss vor der Veröffentlichung diese Person befragt werden. Dazu würde ich evtl. einen Medienanwalt befragen.- Beantwortet von seppel
am 25. Mar 2011 um 19:19
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- Beantwortet von seppel
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das hilft uns in dem Gesetzesdschungel schon mal sehr gut weiter!
/sb
kommentiert von sbrink am 26. Mar 2011 um 11:44