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  • Anonymer Nutzer
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    Autoverkäufer hält sich nicht an Vertragsinhalt

    Kaufrecht
    http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/hauptseite.htm

    Es wurde vor gut 18 Monaten ein Auto bei einer privaten Person gekauft, in diesem Vertrag wurde festgehalten, dass außer dem Fahrzeug auch passende Winterreifen in dem Kaufpreis enthalten sind. Der Kaufpreis wurde sofort in bar bezahlt und das Fahrzeug wurde daraufhin übergeben. Es wurde sich geeinigt, dass die Winterreifen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden, allerdings wurde keine Frist gesetzt. Es sei zu erwähnen, dass das Fahrzeug im Sommer gekauft wurde.

    Vor einigen Tagen wurde dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Winterreifen nun benötigt werden, und abgeholt werden. Dies lehnte der Verkäufer allerding ab, mit der Begründung, die Winterreifen wurden entsorgt, da davon ausgegangen wurde, die Reifen werden nicht mehr benötigt. Allerding ist es doch so, dass er die Reifen zwei Jahre lang zur Verfügen stellen müsste, oder? Noch dazu wurde keine Information über die Entsorgung gegeben. So wurde der Verkäufer schriftlich aufgefordert, diesen Teil des Vertrages nachträglich zu erfüllen, ihm wurde eine Pauschale von € 100,00 für die Lagerungszeit angeboten. Alternativ wurde ihm auch angeboten statt den Reifen, den Vertrag durch eine einmalige Zahlung von € 150,00 zu erfüllen.

    Leider stellt sich der Verkäufer nun Quer, er behauptet, da kein Lagerungsvertrag geschlossen wurde und kein Eigentumsvorbehalt der Käuferseite über diese Reifen vorliege, sei er nicht verpflichtet diesen Teil des Vertrages nachträglich zu erfüllen.

    Wie ist die Rechtslage in diesem Falle dem Käufer gegenüber, besteht ein Recht auf Winterreifen oder eine Entschädigung in diesem Sinne?



    Gefragt von Anonymer Nutzer am 11. Jan 2011 um 10:46
    Schlagwörter: Autokauf Nacherfüllungspflicht Eigentum 

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ANTWORTEN (1)
  • kraftfahrzeug
    0 0

    Hallo!

    Hast du das schriftlich, dass er die Reifen bis Winter lagern soll? Dann hau ihm das um die Ohren.... die Reifen gehörten ja schließlich schon dir... wenn er sie einfach entsorgt, dann beschädigt er DEIN eigentum und muss dafür einstehen! Er hätte dich wenigstens benachrichtigen müssen, dass er die Reifen entsorgen will... macht er das nicht, muss er neue Reifen organisieren.

    Viel Spaß!

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 12. Jan 2011 um 06:26
    Kommentare (1)
    • Hallo!
      Danke für die Antwort! Es wurde kein Vertrag über eine Lagerung geschlossen, zumindest nicht schriftlich. Es hieß einfach nur von der Käuferseite dass die Reifen irgendwann abgeholt werden und von der Verkäuferseite, dass das ok sei und die Reifen solange gelagert werden. dem Verkäufer ist auch eine Forderung über diese Reifen eingegangen, allerdings stellt dieser sich quer...

      LG
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 12. Jan 2011 um 09:07


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