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Gewährleistung Gebrauchtwagen: Übernahme Kosten trotz Reparatur in fremder Werkstatt?
Folgender Sachverhalt: Vor ca. 2 Monaten habe ich mir bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun hat bei meiner letzten Fahrt die Vorderradbremse links blockiert, sodass ich (nachdem ich es mitbekommen hatte) sofort bei der nächsten Werkstatt angehalten habe. Die notwendige Reparatur (Bremsscheiben/Beläge/Bremssattel mussten ausgetaucht werden) habe ich dort ausführen lassen, da a) das Auto nicht mehr fahrbereit war und ich es b) nicht zum Händler (Entfernung ca. 130km) schleppen lassen konnte. Besteht jetzt noch im Nachgang die Möglichkeit, diesen Mangel beim Händler geltend zu machen?
- Gefragt von eheise am 13. Oct 2010 um 14:55
- Schlagwörter: Gewährleistung Gebrachtwagen
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hmm... Das ist problematisch... normalerweise muss man nämlich den Verkäufer dazu auffordern, dass er den Schaden behebt. Wenn man das nicht macht sondern jemand anderen damit beauftragt, dann bleibt man regelmäßig auf den dafür angefallenen Kosten sitzen. Außerdem kann es auch sein, dass der Gebrauchtwagenhändler sowieso alle Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen hat, da musst du wohl mal in den Vertrag gucken.
Ich würde aber trotzdem mal versuchen, das dort einzureichen. Vielleicht ist man ja kulant?!
Viel Erfolg dabei!- Beantwortet von nuxx
am 13. Oct 2010 um 15:02
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- Beantwortet von nuxx
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Würde bei deinem Händler so argumentieren, dass es Dir nicht möglich war, den Wagen bei ihm vorbeizubringen, da man mit einer blockierten Vorderradbremse kaum zur gewünschten Werkstatt fahren kann, sondern die Nächste nehmen muss! Vielleicht drückt er ja ein Auge zu.. ?
- Beantwortet von Nino H.
am 13. Oct 2010 um 15:12
Kommentare (1)Dann würde er doch gegenargumentieren, dass man hätte einen Abschleppwagen nehmen können und dieser einen zur Werkstatt bringt.
Die Kosten des Abschleppwagens hätte man ja evtl. noch mit dem Mangel gegen den Händler geltend machen können.. insofern schlechtes Argument, Nino!
kommentiert von stylewars
am 13. Oct 2010 um 15:16
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- Beantwortet von Nino H.
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Quark! Kann ja wohl nicht sein, dass ich erst zum Händler muss damit der die Karre repariert. Der hats ja schon ein mal verbockt und dann soll ich ihm das Auto nnoch ein zweites mal geben? Ich finde der muss alles bezahlen wenn wegen ihm das auto liegenbleibt!
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 13. Oct 2010 um 15:15
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
Hallo nuxx!
am 13. Oct 2010 um 15:03
Die Vermutung ist schon richtig, vgl. mal diesen Artikel: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/kann-ich-den-mangel-an-der-kaufsache-selbst-beseitigen-und-die-kosten-vom-verkaeufer-verlangen.html
Grüße,
Tristan
kommentiert von Tristan