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  • astridlutter
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    gez rückforderung

    seit september 2010 habe ich mich bei der gez gemeldet. diese fordern von mir nun eine nachzahlung für die letzten 3 jahre. ich habe den wehrten menschen bei der gez bereits geschrieben, dass ich erst seit 2010 ein rundfunkgerät habe. diese fordern allerdings trotzdem das geld, mit der begründung, dass ich ja mit der bezahlung zugestimmt hätte bereits seit 2007 ein rundfunkgerät besessen zu haben. inwiefern ist das recht auf der seite der gez? vor 2009 war ich auch noch im referendariat und habe ein einkommen erhalten dass bei 900 € lag . ist es möglich obwohl ich kein rundfunbkgerät besessen habe eine rückforderung zu stellen. wie komme ich daraus?

    Gefragt von astridlutter am 4. Apr 2011 um 19:54
    Schlagwörter: gez rückforderung 

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