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  • sebidadon
    0 0

    Kaufvertrag nichtig oder unwirksam?!

    Hallo zusammen,
    ich habe vor Weihnachten etwas in einem Internet-Auktionshaus verkauft und übersehen, dass ich unter "Bearbeitungszeit" nur einen Werktag angegeben hatte. Der Käufer (K) hat am 19.12. gekauft und per Paypal bezahlt, demnach hätte ich am 20. verschicken müssen, habe aber blöderweise erst am 23.12. verschickt. Am 25. kam die Nachfrage von K wo denn das Paket bliebe, daraufhin habe ich geantwortet, dass es beim Lieferanten liegt. Durch das Unwetter hat sich der versand natürlich erheblich verzögert, so dass das Paket erst am 4.1. bei K eingetroffen ist. Am 28.12. hat K mir eine frist gesetzt, dass er bis 31.12. das Paket haben wolle (hier hat mich keine Schuld getroffen, so dass ich diese Frist wohl überlesen kann, oder?!). Meine Frage ist jetzt, ob K vom vertrag zurücktreten kann, weil ich diesen o. a. Vertragsinhalt nicht iengehalten habe? Durch Annahme des Pakets vom K ist der Vertrag doch eigentlich wirksam und ich muss nichts befürchten, wenn ich das richtig sehe!? Seit gestern wird mir nämlich mit rechtlichen Schritten gedroht.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen vom Sebi

    Gefragt von sebidadon am 12. Jan 2011 um 14:34
    Schlagwörter: Auktion Vertrag wirksam Lieferung verspätet Annahme Bearbeitungszeit 

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ANTWORTEN (2)
  • mustunabla
    0 0

    Wenn ich das richtig sehe, Sebi, dann konntest du doch nichts dafür dass das Paket bei der Post war und nicht weiter befördert wurde wegen des Unwetters. Da kann der dann doch nicht einfach eine Frist setzen, obwohl das Paket schon unterwegs ist. Ich würde dem Herren jetzt mal schreiben, dass er doch alles hat was er will und was er jetzt für ein Problem hatt!?

    Beantwortet von mustunabla am 12. Jan 2011 um 18:00
    Kommentare (1)
    • Hallo, danke für die rasche Antwort. Sein Problem ist, dass ich nach 3 Tagen verschickt habe, anstatt wie angegeben nach 1 Tag...Daher meine Frage, ob er nun irgendwie vom Vertrag zurücktreten kann weil ich ja eine vertraglich festgelegte Frist nicht eingehalten habe.
      kommentiert von sebidadon am 12. Jan 2011 um 18:25


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  • nuxx
    0 0

    Unsinn, das kann er nicht... nur weil man zwei Tage zu spät absendet, kann man doch nicht einfach zurücktreten. Das muss jetzt schon eine wesentliche Verletzung sein!! Wenn er gesagt hätte er braucht es bis Weihnachten und du schickst es später, dann wärs was anderes. Aber so ist es ja hier nicht!

    Nicht einschüchtern lassen!
    nx!

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 12. Jan 2011 um 18:27
    Kommentare (2)
    • Hi NX, er hat am 25., also zwei Tage nach Absendung der Ware, angefragt wo das Paket bleibt und mir geschrieben dass er es zu Weihnachten verschenken wollte. Das hat aber auch keine Auswirkungen oder? Wäre es was anderes gewesen, wenn er direkt bei Vertragabschluss darauf bestanden hätte, dass das Paket an Weihnachten vorliegt?
      kommentiert von sebidadon am 12. Jan 2011 um 18:38

    • Hallo Sebi,

      wenn er bei Vertragsschluss drauf bestanden hätte, würde ich das anders sehen... hat er aber nicht.... ich denke der sucht nur einen Grund die Sache wieder loszuwerden. Würde da auf stur stellen.
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 12. Jan 2011 um 18:54


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