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Makler hält sich nicht an mündliche Vereinbarung
Immobilien-Makler hält sich nicht an mündliche Vereinbarung.
Ich habe ein Grundstück erworben. Vom Makler habe ich ein Exposé bekommen worin Kaufpreis und Courtage aufgeführt sind. Den Kaufpreis und die Courtage haben wir zu meinen Gunsten nachverhandelt (mündlich). Die Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar hat schon stattgefunden - zu dem neu verhandelten Kaufpreis. Der Makler war nicht anwesend. Daraufhin rief ich den Makler an, er solle mir die Rechnung zusenden (über die nachverhandelte Provision). Dies tat er auch. Er schickte mir die Rechnung, jedoch mit zusätzlich ausgewiesener Mehrwertsteuer. Ich habe daraufhin den vereinbarten Preis (ohne Mehrwertsteuer) überwiesen. Jetzt will er mich auf diese Mehrwertsteuer hin verklagen.
Hinweis: für die Nachverhandlungen gibt es keine Nachweise.- Gefragt von sonntiago am 22. Nov 2010 um 17:02
- Schlagwörter: Immobilien-Makler Makler-Provision Makler Courtage
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Was war denn der Deal der Nachverhandlungen? Dass er dir die MwSt. erlässt? Das darf er eigentlich nicht, da er die MwSt. ja an den Staat abführen muss und er ansonsten schwarz arbeiten würde.
- Beantwortet von Peter H.
am 22. Nov 2010 um 17:06
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- Beantwortet von Peter H.
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Wenn es keine Zeugen für diese Vereinbarung gibt, dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Was man nicht beweisen kann ist natürlich auch nichts wert.... man hätte höchstens überlegen können, dass die Courtage nur Prozentual geschuldet ist. Bei dir wären das (3.000 Euro von 44.000 Euro) ungefähr 6,8% gewesen... dann hätte man halt sagen können, dass bei einem reduzierten Preis auch nur 6,8% Courtage von dem neuen Kaufpreis anfallen dürfen... allerdings sind 2380 Euro immer noch weniger als 6,8%... insofern hast du doch eigentlich nen ganz guten Deal gemacht. Ich würde also lieber die MwSt zahlen als zu risikieren, dass der Makler nachher 6,8% von 40.000 und damit 2700 Euro einfordert... komplizierte Rechnung aber... richtig ist sie wohl ;-)
- Beantwortet von holzlöffel am 23. Nov 2010 um 15:28
Kommentare (3)Hallo "Holzlöffel",
so hab ich auch schon überlegt... Aber er hat mir ja bereits eine Rechnung (die ich schriftlich habe) über 2.000 € netto zugeschickt. Wo ist dann aber seine Grundlage für diese Rechnung. Die 2.000 € netto, so wie er es in der Rechnung geschrieben hat sind auch nirgendwo schriftlich festgehalten worden. Und er möchte ja jetzt mehr Geld von mir haben (380 €), muss er dann nicht beweisen... auf welcher Grundlage?
kommentiert von sonntiago am 23. Nov 2010 um 15:47Wieso überhaupt netto? Gegenüber Verbrauchern muss eine Rechnung doch immer auch den Steuersatz und die MwSt. enthalten. Wenn er das nicht angegeben hat, dann ist die Rechnung doch ohnehin wirksam.... schreib doch einfach noch mal zurück und sage, ihr habt euch auf "2.000 Euro" geeinigt. Da du Verbraucher bist, bist du natürlich von 2.000 Euro Endpreis ausgegangen und nicht dass da noch Steuern drauf kommen.... vielleicht könnt ihr euch ja bei der Hälfte vergleichen?
kommentiert von holzlöffel am 23. Nov 2010 um 15:49Als ich den Makler anch dem Verkaufstermin beim Notar anrief, habe ich mit ihm genau diesen Sachverhalt am Telefon gesprochen. Er hat mir sogar den Vorschlag gemacht, 2.000 € bar an ihn zu übergeben, dann brauch er keine Rechnung stellen und spart dann die MwSt. Einen Tag später hab ich ihn zurückgerufen und gesagt, dass wir es doch per Rechnung machen müssen, da die Bank den Einsatz von Eigenkapital nachgewiesen haben möchte. Ich sagte dann ausdrücklich, dass er mir die Rechnung über 2.000 € BRUTTO zukommen lassen soll, was er zähneknirschend bejate. Dann 2 Tage später kam die Rechnung - nicht über 2.000 € brutto sondern über 2.380,-€ brutto. Und die will ich auf keinen Fall zahlen.
kommentiert von sonntiago am 23. Nov 2010 um 15:58
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Sonst kann man sich auch mal beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) beschweren... vielleicht hilft das ja oder der Makler ist da shcon bekannt?
- Beantwortet von nuxx
am 23. Nov 2010 um 16:29
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- Beantwortet von nuxx
Auf dem Exposé stand 44.000 € Kaufpreis und 3.000 € Provision.
Mündlich vernbart waurde dann 40.000 € Kaufpreis und 2.000 € Provision.
Gekauft habe ich das Grundstück für 40.000 € beim Notartermin.
Dann hat der Makler mir eine Rechnung über 2.380 € geschrieben. Ich habe daraufhin 2.380 € überwiesen.
kommentiert von sonntiago am 22. Nov 2010 um 17:12
tut mir leid. hab grad einen Fehler geschrieben... ich hab natürlich nur 2.000 € überwiesen
kommentiert von sonntiago am 22. Nov 2010 um 17:14